Schweiz
[3.2.2010] In der Schweiz müssen Web-Angebote des Bundes bis Ende 2010 den Web Content Accessibility Guidelines 2.0 folgen. In Deutschland steht eine derartige Entscheidung noch aus.
Die Schweiz hat ihre Richtlinien für die Gestaltung von barrierefreien Internet-Angeboten auf Grundlage der Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (WCAG 2.0) aktualisiert. Bestehende Web-Seiten des Bundes müssen bis Ende 2010 den Bedingungen der WCAG 2.0 entsprechen und mindestens die Konformitätsstufe AA erreichen. Neue Websites müssen die WCAG 2.0 sofort einhalten. Wie die Aktion Mensch berichtet, ist die Schweiz damit das erste deutschsprachige Land, das der offiziellen und vom W3C autorisierten deutschen Übersetzung der Richtlinien faktisch Gesetzesrang verliehen hat. In Deutschland lasse die Neufassung der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) auf sich warten. Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales habe zwar wiederholt erklärt, sich bei der Überarbeitung der BITV auch an den Empfehlungen der WCAG 2.0 zu orientieren, habe bislang aber keine verbindlichen Termine genannt. Die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit der Web-Angebote deutscher Bundesbehörden beruhten damit faktisch auf den technischen Standards der 1999 erstmals veröffentlichten WCAG 1.0. Gleiches gelte für die entsprechenden Verordnungen auf Landesebene und bei nachgeordneten Behörden, die sich an der BITV orientieren. (rt)
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