Rheinland-Pfalz
[8.2.2010] Einstimmig hat der rheinland-pfälzische Landtag dem Landesgesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats zugestimmt.
Der Staatsvertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie kann in Rheinland-Pfalz wie vorgesehen am 1. April 2010 in Kraft treten. Wie das rheinland-pfälzische Innenministerium mitteilt, hat der Landtag das entsprechende Landesgesetz einstimmig verabschiedet. Der IT-Staatsvertrag war im Oktober vergangenen Jahres von den Regierungschefs der Länder unterzeichnet worden und regelt die Zusammenarbeit beim Einsatz von IT in den Verwaltungen von Bund und Ländern, die Kompetenzen des neuen IT-Planungsrats als zentralem Steuerungsinstrument sowie die zukünftige Gestaltung eines deutschlandweiten Verbindungsnetzes zwischen Bund und Ländern. Innenminister Karl Peter Bruch: „Dass auf den Feldern Standardisierung und Netzinfrastruktur die Länder jetzt die wesentlichen Weichenstellungen mitbestimmen, halte ich für besonders wichtig. Gerade auch in Hinblick auf die zunehmende europäische Vernetzung in Zusammenhang mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie.“ (bs)
Weitere Informationen:
||| www.ism.rlp.de
||| www.bmi.bund.de
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