[22.1.2021] Die Vorbereitungen für die führende elektronische Akte in der Berliner Justiz sind getroffen. Der Berliner Senat hat die entsprechende Befugnis auf die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung übertragen.
Der Berliner Senat hat nun die Befugnis Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des elektronischen Rechtsverkehrs, der elektronischen Aktenführung sowie der elektronischen und maschinellen Register- und Grundbuchführung auf die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung der Hauptstadt übertragen. Wie die Senatsverwaltung mitteilt, hatte Justizsenator Dirk Behrendt die entsprechende Verordnung in den Senat eingebracht. Das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte...
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