[17.11.2014] Am Entwurf für ein E-Health-Gesetz arbeitet derzeit das Bundesgesundheitsministerium. Im Vorfeld wurden nun verschiedene Experten gehört. Diese waren sich einig: Dem Datenschutz kommt im Bereich E-Health eine besondere Rolle zu. Der Branchenverband BITKOM forderte die Regierung zudem auf, mehr für die Standardisierung der technischen Systeme zu tun.
Für die Akzeptanz von E-Health und der Telematik im Gesundheitswesen sind Datenschutz und Datensicherheit unabdingbare Voraussetzungen. In dieser Einschätzung waren sich die zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses Digitale Agenda geladenen Experten einig. Weitgehende Übereinstimmung herrschte nach Angaben der Bundesregierung auch darin, dass Deutschland sich an international erprobte Standards anpassen sollte, statt neue technische Lösungen zu entwickeln. Die Anhörung stand im Zusammenhang mit der Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vom Sommer 2014, ein E-Health-Gesetz zu erarbeiten, mit dem die Nutzung digitaler Technik im Gesundheitswesen gefördert werden soll. Arno Elmer, seit Januar 2012 Hauptgeschäftsführer der Gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte), kündigte für das dritte Quartal 2015 die Erprobungsphase für die Telematikinfrastruktur der elektronischen Gesundheitskarte an. Sie solle ein hochsicheres, interoperables Netz für alle Beteiligten im Gesundheitswesen bieten. „Es wird keinen zentralen Server sondern eine Vernetzungslösung geben“, sagte Elmer. „Die Daten bleiben da, wo sie jetzt schon sind.“ Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) begrüßte, dass die Telematikinfrastruktur ohne zentrale Speicherung in einem geschützten Netz stattfinden soll. Das ULD hatte anlässlich der Anhörung eine Stellungnahme zum besonderen Schutzbedürfnis von Gesundheitsdaten veröffentlicht. Die Initiative eines E-Health-Gesetzes sollte laut der Behörde genutzt werden, um von der geld- auf eine patientengetriebene Ausrichtung des IT-Einsatzes im Gesundheitssektor umzuschwenken. Auch aus Sicht der Krankenkassen kommt der IT-Sicherheit im Gesundheitswesen eine tragende Rolle zu. Christoph J. Rupprecht von der AOK Rheinland/Hamburg erklärte, die Telematikinfrastruktur für die elektronische Gesundheitskarte sei auf einem guten Weg. „Andere Verfahren sind nicht sicherer“, so Rupprecht, der sich zugleich ein deutlicheres Bekenntnis der Ärzte zur Telematikinfrastruktur wünschte.
<b> Unabhängiges Gremium für Standardisierung</b>
Eine mit verbindlichen Zeitvorgaben versehene Festschreibung konkreter Anwendungen im E-Health-Gesetz forderte der Hightech-Verband BITKOM. Dazu zählten etwa elektronische Arztbriefe, die elektronische Fallakte, die Speicherung von Notfalldaten auf der Karte, die automatische Überprüfung von Wechselwirkungen bei verschriebenen Medikamenten sowie ein digitaler Organspendeausweis. Darüber hinaus müsse für die technische Standardisierungsarbeit im Gesundheitswesen eine unabhängige Institution geschaffen werden. Denn die Kompatibilität der bestehenden technischen Systeme im Gesundheitssektor stelle nach wie vor ein großes Problem dar. Bis heute fehlen laut BITKOM gemeinsame Schnittstellen, die einen reibungslosen Datenaustausch sicherstellen, gleichgültig welche Software von den Ärzten genutzt wird. Zudem muss der Gesetzgeber aus Verbandssicht an einer gemeinsamen Infrastruktur für das Gesundheitswesen festhalten. Im Laufe der vergangenen Jahre hätten Kassen, Kassenärztliche Vereinigungen und andere Akteure Teilnetze entwickelt, zum Beispiel für die Abrechnung von Leistungen. „Auf lange Sicht sind Parallelstrukturen nicht nur teuer, sondern auch riskant, denn das sehr hohe Sicherheitsniveau der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur wird in den Teilnetzen nicht erreicht“, sagt Pablo Mentzinis, E-Health-Experte des BITKOM. „Deutschland hat auch zwölf Jahre nach dem Projektstart der elektronischen Gesundheitskarte erhebliche Defizite bei der digitalen Vernetzung des Gesundheitswesens“, urteilt er. „Das E-Health-Gesetz muss endlich das Tor in die digitale Zukunft des Deutschen Gesundheitswesens aufstoßen, damit Patienten auch hierzulande von reibungslos vernetzten Versorgungsprozessen profitieren können.“ Einen ersten Entwurf des E-Health-Gesetzes will das Gesundheitsministerium bis Ende dieses Jahres vorlegen.
(bs)
http://www.bmg.bund.deZur Stellungnahme des ULD (Deep Link)
http://www.bitkom.org
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