[12.12.2017] Die Verträge zur Einführung der MACH E-Rechnung im Bundesministerium des Innern (BMI) sind unterzeichnet. Im nächsten Schritt wird der Roll-out in den BMI-Ressorts starten.
Mit der am 7. September 2017 veröffentlichten Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rechnungs-Verordnung) (
wir berichteten) ist der Rahmen zur fristgerechten Einführung der E-Rechnung in Deutschland abgesteckt worden. Jetzt wurden die erforderlichen Verträge zur Einführung der MACH E-Rechnung im Bundesministerium des Innern (BMI) unterzeichnet. Wie die Firma MACH mitteilt, geht es im nächsten Schritt an die Realisierung und den Roll-out in den Behörden des BMI. Dabei stehe zum einen die Anbindung des vom IT-Planungsrat initiierten E-Rechnungsstandards XRechnung sowie die Nutzung des zentralen E-Rechnungsportals des Bundes im Vordergrund. Zum anderen umfasse das Vorhaben die Umsetzung einheitlicher Verarbeitungsstandards mit dem E-Rechnungs-Referenzprozess in den Behörden und dabei die Nutzung strukturierter Daten als Grundlage für die Automatisierung der Rechnungsverarbeitung. Der von Schütze Consulting und Bonpago erarbeitete standardisierte Rechnungsbearbeitungsprozess als Referenzprozess für das BMI ist laut MACH bereits fachlich auf Staatssekretärsebene verabschiedet und befindet sich in der technischen Umsetzung. Zum Jahreswechsel werde dieser in einem E-Rechnungs-Referenzsystem Bund zur Nachnutzung weiterer Bundesbehörden gemeinsam getestet. Den Anfang mache das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Die Gesetzgebung zur E-Rechnung, der Standard XRechnung und die praktischen Erfahrungen legen laut MACH den Grundstein für die Einführung der elektronischen Rechnungsverarbeitung in allen deutschen Behörden.
(ve)
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