[14.2.2018] Anlässlich der Überprüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung für das Jahr 2016 hat der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg erhebliche Mängel festgestellt. Grund: Die Verwaltung beherrsche die mit der Umstellung auf die Doppik geänderten Anforderungen noch nicht in ausreichendem Maße.
Entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag hat der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg die Haushalts- und Wirtschaftsführung für das Jahr 2016 geprüft. Dabei handelt es sich um das zweite Haushaltsjahr unter den Bedingungen der staatlichen Doppik. Wie der Hamburger Rechungshof mitteilt, konnte der Bestätigungsvermerk für den Jahres- und Konzernabschluss 2016 – wie schon im Vorjahr – aufgrund von Mängeln im Haushalts- und Rechnungswesen jedoch nur eingeschränkt erteilt werden. Diese seien zu einem großen Teil darauf zurückzuführen, dass die Verwaltung die mit der Umstellung auf die Doppik geänderten Anforderungen noch nicht genügend beherrsche, so der Rechnungshof weiter. So gebe es etwa häufig Fehler im Bereich der Aktivierung von Investitionen und den damit zusammenhängenden Abschreibungen. Auch die Zusammenführung von Daten aus unterschiedlichen IT-Systemen werfe weiterhin Probleme auf.
(bs)
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