[17.12.2018] Bei der Einführung der E-Rechnung setzt das Land Berlin auf Effizienz: Es will die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes mitnutzen.
Gemäß EU-Richtlinie 2014/55/EU sind alle öffentlichen Auftraggeber des Bundes und der Länder verpflichtet, künftig elektronische Rechnungen zu empfangen. Das Land Berlin beabsichtigt nun, mit dem Bund eine Verwaltungsvereinbarung über die Mitnutzung der Zentralen Rechnungseingangsplattform (ZRE) zu unterzeichnen. Die Lösung haben das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) für den Empfang elektronischer Rechnungen für die Bundesverwaltung umgesetzt (
wir berichteten); die technische Bereitstellung erfolgt durch das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund). Mit der geplanten Kooperation setzt das Land Berlin nach eigenen Angaben auf Effizienz: Es werde bereits vorhandene Technologie genutzt, um das Projekt E-Rechnung voranzutreiben und Rechnungsstellern einen einheitlichen Zugang für die Übermittlung elektronischer Rechnungen zu ermöglichen.
(bs)
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