[17.12.2018] In einer Digitalisierungsoffensive unterstützt Nordrhein-Westfalen die Hochschulen im Land beim Ausbau ihrer IT-Infrastruktur und der digitalen Lehre. Von einer Hochschul-Cloud über Online-Kurse bis hin zum E-Government reichen die geförderten Vorhaben.
Nordrhein-Westfalen startet eine Digitalisierungsoffensive an den Hochschulen des Landes. Wie das Ministerium für Kultur und Wissenschaft mitteilt, stellt es ihnen dafür bis 2021 jährlich zusätzlich 50 Millionen Euro und danach jeweils 35 Millionen Euro zur Verfügung. Gemeinsam mit der Digitalen Hochschule NRW (DH-NRW,
wir berichteten) sollen so die Voraussetzungen für ein hochschulübergreifendes Kompetenz- und Serviceportfolio in den Bereichen Studium und Lehre, Infrastruktur und Administration geschaffen werden. Die geförderten Vorhaben reichen von einer Hochschul-Cloud über Online-Kurse für Studierende bis hin zum E-Government.
„Wir wollen die Hochschulen dabei unterstützen, die Chancen der Digitalisierung in der hochschulübergreifenden Zusammenarbeit konsequent zu nutzen“, erklärt Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen. „Da, wo es möglich und sinnvoll ist, sollen Synergieeffekte geschaffen werden. Die Landesförderung soll außerdem Impulse geben, die digitale Lehre in der gesamten Breite der Hochschule zu verankern.“
Wie das Ministerium berichtet, zählt zu den bislang für das Jahr 2019 vorgesehenen Fördervorhaben unter anderem die hochschulcloud.nrw. Sie soll sowohl etablierte Dienste wie den Cloud-Speicher sciebo als auch neue Dienste wie zum Beispiel Back-up oder Spam- und Virenschutz anbieten. Ein neues landesweites Online-Portal für Studium und Lehre sei mit heureka.nrw vorgesehen. Ein Vorprojekt zur Einrichtung einer Servicestelle IT-Beschaffungen, IT-Rechtsfragen, Rahmenverträge und (Landes-)Lizenzen sei ebenfalls geplant. In erp.nrw sei es das Ziel, bis zum Jahr 2025 landeseinheitliche Mastersysteme für das Ressourcen-Management in SAP und MACH bereitzustellen.
Im Fördervorhaben egovernment.nrw werden in Vorbereitung auf eine vollständige Umsetzung des E-Government-Gesetzes an allen Hochschulen Vernetzungsstrukturen und Kompetenzen aufgebaut sowie Pilotierungen zum Thema E-Akte und E-Vorgangsbearbeitung durchgeführt. Für die E-Government-Prozesse ist laut Ministerium außerdem eine Mitnutzung der Servicekonten des Landes sinnvoll. Voraussetzung sei ein niederschwelliger Zugang der Hochschulen zum Landesverwaltungsnetz. Hierzu erhalten die Hochschulen im Fördervorhaben fachverfahren.nrw einen gemeinsamen Zugangspunkt zum so genannten Verbindungsnetz. Verschiedene Konsortien oder Online-Kurse vervollständigen die Vorhabenliste.
(ve)
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