[2.5.2019] Eine vereinfachte Steuererklärung für Rentner und Pensionäre bieten jetzt Sachsen, Brandenburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern an. Daten, die der Finanzverwaltung bereits elektronisch vorliegen, müssen nicht mehr eingetragen werden.
Seit gestern (1. Mai 2019) stellen Sachsen, Brandenburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern eine vereinfachte Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften zur Verfügung. Lediglich zwei Seiten umfasst das Formular. Daten, die der Finanzverwaltung bereits in elektronischer Form vorliegen, müssen nicht mehr eingetragen werden. Wie das Brandenburger Ministerium der Finanzen mitteilt, übernimmt das Finanzamt diese Angaben bei der Veranlagung automatisch. Dazu gehören die Renteneinkünfte oder Pensionen sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der neu eingeführte Vordruck bietet auch die Möglichkeit, typische persönliche Abzugsbeträge wie Haftpflichtversicherungen, Spenden, für haushaltsnahe Dienstleistungen oder so genannte außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen. Verwenden können den vereinfachten Vordruck „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ Rentner und Pensionäre, die ausschließlich Alterseinkünfte beziehen. Der vereinfachte Vordruck ist sowohl in den Finanzämtern vor Ort als auch online erhältlich.
(ve)
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