[9.5.2019] Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat seinen 27. Tätigkeitsbericht vorgestellt. Er zieht darin unter anderem eine positive Bilanz der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Gestern (8. Mai 2019) hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, den 27. Tätigkeitsbericht an den Präsidenten des Deutschen Bundestags, Wolfgang Schäuble, übergeben. Der Berichtszeitraum erstreckt sich auf die Jahre 2017 und 2018 und war maßgeblich von den Vorbereitungen auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und deren Umsetzung ab dem 25. Mai 2018 geprägt, teilt der BfDI in einer Pressemeldung mit.
Ulrich Kelber: „Mit der DSGVO gilt erstmals ein in der gesamten EU unmittelbar anwendbares europäisches Datenschutzrecht. Die von ihr ausgehende europaweite Harmonisierung kann angesichts globaler und allgegenwärtiger Verarbeitung personenbezogener Daten gar nicht hoch genug bewertet werden. Und es zeigt sich bereits, dass diese sich weit über Europa hinaus zu einem Standard entwickelt, an dem sich Staaten und Regionen vor allem in Asien, Nord- und Südamerika orientieren.“
Die umfangreiche öffentliche Debatte über das neue Datenschutzrecht habe sich erwartungsgemäß auf die Arbeit des BfDI ausgewirkt. So erreichten den BfDI seit dem 25. Mai vergangenen Jahres 6.507 allgemeine Anfragen und 3.108 Beschwerden – das seien innerhalb von gut sieben Monaten mehr als doppelt so viele wie im gesamten Jahr 2017. Zudem wurden dem BfDI seit Anwendungsbeginn der DSGVO etwa 7.300 Datenschutzverstöße von öffentlichen Stellen des Bundes, Post- und Telekommunikationsunternehmen gemeldet. Diese Zahlen zeigen laut der Pressemeldung einerseits den enorm gestiegenen Beratungsbedarf und machen andererseits sehr deutlich, dass die Bürger ihre Datenschutzrechte selbstbewusst wahrnehmen.
Ebenso konnte positiv festgestellt werden, dass die große Mehrzahl der der Aufsicht des BfDI unterliegenden Stellen die Umstellung gut gemeistert hat, heißt es in der Pressemitteilung weiter.
Gleichwohl sieht Ulrich Kelber sowohl in der Datenschutz-Grundverordnung als auch im nationalen Recht Verbesserungsbedarf: „Die anstehende erste Evaluierung der DSGVO sollte genutzt werden, um vor allem beim Scoring und der Profilbildung die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Zugleich sollten aber auch solche Informations- und Dokumentationspflichten auf den Prüfstand gestellt werden, die Bürger, Vereine und kleine Unternehmen übermäßig belasten, ohne dass mit ihnen ein wesentlicher datenschutzrechtlicher Mehrwert verbunden ist. Zudem ist in Deutschland selbst die von der DSGVO vorgesehene Schaffung eines umfassenden Datenschutzrechts für Beschäftigte sowie Bewerber überfällig.“
Der Tätigkeitsbericht adressiert darüber hinaus unter anderem folgende Themen: künstliche Intelligenz, Blockchain, Datensouveränität, das Portal ElterngeldDigital, elektronische Gesundheits- und Patientenakten sowie Gesundheits-Apps, Bürgerportale und digitale Verwaltung, Netze des Bundes sowie die Nutzung von Messenger-Diensten.
(ba)
Der 27. Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten zum Download (PDF; 1,7 MB) (Deep Link)
https://www.bfdi.bund.de
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Bildquelle: BfDI