[13.2.2020] Nordrhein-Westfalen treibt die Digitalisierung im Beschaffungswesen voran. So wurde ein Nachprüfungstool gestartet und das landesweite E-Vergabe-Portal für die rechtssichere Abwicklung von E-Rechnungen ertüchtigt.
In Nordrhein-Westfalen wird das Beschaffungswesen weiter digitalisiert: Damit alle Unterlagen im Nachprüfungsverfahren elektronisch von der Vergabestelle an die Vergabekammern und von dort dem Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf zur Verfügung gestellt werden, bringt das Land ein neues Nachprüfungstool an den Start. Das teilen das Wirtschafts- und das Finanzministerium in einer gemeinsamen Presseinformation mit. Dank der neuen Anwendung müssten die Vergabeakten nicht mehr gedruckt und per Post zur Überprüfung verschickt werden, sondern würden digital versendet. Der papierlose Weg stärke die Rechtssicherheit, verkürze die Zeit für die Aktenübersendung erheblich und biete ökologische und wirtschaftliche Vorteile.
Wirtschafts- und Digitalminister Andreas Pinkwart sagt: „Das ist ein weiterer Schritt, um den gesamten Vergabeprozess zu digitalisieren. Damit sind wir bundesweit Vorreiter, die digitalen Arbeitswege innerhalb der Verwaltung und zwischen Verwaltung und Justiz zu vernetzen.“
Zeitgleich mit dem Nachprüfungsmodul startet laut der Pressemeldung die neue Version des Portals vergabe.NRW, mit der eine rechtssichere Abwicklung von E-Rechnungen möglich ist.
Das Projekt wurde vom Wirtschafts- und Finanzministerium in Zusammenarbeit mit d-NRW und den Firmen publicplan und cosinex realisiert.
(ba)
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Bildquelle: d-NRW