[19.3.2020] Mit Blick auf das Onlinezugangsgesetz (OZG) ist der Antrag zur Aufnahme einer neuen Handelsbezeichnung in das Verzeichnis für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur digitalisiert worden. In einem nächsten Schritt soll die Verwaltungsleistung an das Nutzerkonto Bund angebunden werden.
Die Aufnahme einer neuen Handelsbezeichnung in das Verzeichnis für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur kann jetzt digital beantragt werden. Wie die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mitteilt, ist die so genannte Fisch-Etikettierung als Pilotvorhaben im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) digitalisiert worden (
wir berichteten). Seit April 2019 haben sie das BLE und das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) umgesetzt. Oberste Priorität hatte dabei die Nutzerfreundlichkeit. Die online ausgefüllten Anträge können nun entweder mithilfe der eID-Funktion des Personalausweises medienbruchfrei elektronisch oder wie bislang in ausgedruckter Form eingereicht werden.
Geplant ist laut BLE die Anbindung sowie Authentifizierung über das Nutzerkonto Bund, für das sich deutsche sowie ausländische Personen und Unternehmen anmelden können. Das System soll dann bereits hinterlegte Stammdaten ergänzen, fachliche Daten können die Antragsteller eigenhändig hinzufügen. „Die BLE prüft im Antragsprozess die Gültigkeit der einzureichenden Nachweise und die neue Handelsbezeichnung“, erklärt BLE-Präsident Hanns-Christoph Eiden. „Durch die Digitalisierung werden fehlerhafte oder unzureichend ausgefüllte Anträge minimiert, die Unternehmen entlastet und unsere Effektivität deutlich gesteigert.“
(ba)
Informationen zur Fisch-Etikettierung (Deep Link)
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