[22.4.2020] Die elektronische Aktenführung wurde nun an drei von zwölf Kammern des Bremer Arbeitsgerichts eingeführt. Die Pilotkammern folgen damit dem Beispiel des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt.
An drei von zwölf Kammern des Arbeitsgerichts in Bremen wurde die E-Akte eingeführt: Die zweite, dritte und neunte Kammer bearbeiten ab sofort alle neu eingehenden Vorgänge komplett elektronisch. Das meldet die Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt. Das Arbeitsgericht folge damit dem Beispiel des Bremer Verwaltungsgerichts. Dieses sei als deutschlandweit erstes Verwaltungsgericht im vergangenen Herbst vollständig auf die elektronische Gerichtsakte umgestiegen (
wir berichteten).
Claudia Schilling, die Senatorin für Justiz und Verfassung, bemerkte dazu: „Nicht erst die gegenwärtige Situation zeigt an vielen Stellen, wie wichtig das Thema Digitalisierung ist. In Bremen haben wir schon frühzeitig als eines der ersten Bundesländer mit der ab Anfang 2026 verpflichtenden Umstellung auf die E-Akte begonnen. Die Erfahrungen, die wir dabei als Pioniere machen konnten, zahlen sich jetzt aus, sodass nun am Arbeitsgericht der nächste Schritt erfolgen kann.“
Nach den drei dortigen Pilotkammern sollen in Kürze auch die übrigen neun Kammern des Arbeitsgerichts auf die E-Akte umgestellt werden. „Der Wechsel zu diesem Zeitpunkt ist auch angesichts der gegenwärtigen Situation sinnvoll“, erklärte Schilling und ergänzte: „Es ist damit zu rechnen, dass die Corona-Krise zu einem Anstieg der zu bearbeitenden Fälle am Arbeitsgericht führt. Wir hoffen durch die E-Akte dabei auch auf einen Effizienzgewinn bei der Bearbeitung.“
Dadurch, dass sich Bremen als Pionier bereits frühzeitig mit der Umstellung auf die elektronische Aktenführung beschäftigt hat, könne man bei den nächsten Schritten auf die bisher gemachten Erfahrungen bauen, sagte Stephan Jacobs, der als Abteilungsleiter des Ressorts die Umstellung begleitet: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IT-Stelle der Justiz haben bei der bereits erfolgten Umstellung des Verwaltungsgerichts durch viel Engagement umfassendes Know-how aufbauen können – das kommt uns jetzt bei den weiteren Schritten auch am Arbeitsgericht zugute.“
(co)
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