[29.4.2020] Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Zulassung für die iOS-Version der Kommunikationslösung SecurePIM Government SDS bis Februar 2023 verlängert.
Im Auftrag des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Virtual Solution das Produkt SecurePIM Government SDS entwickelt, damit Behördenmitarbeiter mit Daten bis zum Geheimhaltungsgrad „Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch“, kurz VS-NfD, auf Smartphones und Tablets arbeiten können. Es ist laut Hersteller die einzige Lösung, die das BSI für VS-NfD auf iPhone und iPad zugelassen hat. Jetzt hat die Behörde die Zulassung (
wir berichteten) für SecurePIM Government SDS ab Version 8.x um drei Jahre verlängert. Die neue Zulassung gilt bis zum 28. Februar 2023.
Wie Virtual Solution weiter mitteilt, profitieren Behörden, Ämter und andere staatliche Einrichtungen von einer hohen Benutzerfreundlichkeit: Für einen vom Administrator festgelegten Zeitraum kann SecurePIM Government SDS über die biometrischen Sicherheitsvorkehrungen des Smartphones aufgesperrt werden, ohne dass jedes Mal die Nutzung einer Smartcard erforderlich sei. Das neu unterstützte PACE-Protokoll (Password Authenticated Connection Establishment) wiederum hebe das Schutzniveau auf ein anderes Level, indem die Kommunikation zwischen der Container-App und der Smartcard darüber abgesichert wird und somit nicht von der Sicherheitsstufe des jeweiligen Smartcard Readers abhängt.
„Im Behördenumfeld, ob nun auf Bundes- oder Landesebene, ist de facto jede Kommunikation offiziell und muss nach höchsten Standards abgesichert werden. Die Prüfverfahren, die das BSI an die Zulassung von Lösungen in diesem Umfeld anlegt, sind entsprechend streng“, erklärt Sascha Wellershoff, Vorstand von Virtual Solution in München. „Die erneute Verlängerung für die iOS-Version der Container-App SecurePIM Government SDS unterstreicht das Vertrauen, das die Bundesbehörde in unsere Lösung hat. Und sie zeigt auch die Zufriedenheit mehrerer Tausend Nutzer in den unterschiedlichsten Bundes- und Landesbehörden.“
(ba)
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