[1.7.2020] Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat seinen 28. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz sowie den 7. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit vorgestellt. Er stuft darin sowohl die DSGVO als auch das IFG als verbesserungsbedürftig ein.
Am 17. Juni 2020 überreichte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber den 28. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz und den 7. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit an den Präsidenten des Deutschen Bundestags, Wolfgang Schäuble. Das teilt der BfDI in einer Pressemeldung mit.
Ulrich Kelber schreibt darin: „Viele Themen der Berichte bleiben hochaktuell: Wir konnten in den vergangenen Monaten sehen, wie hastige Initiativen und vorschnelle Gesetzesentwürfe das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger erschüttern. Ich würde mir wünschen, dass der Gesetzgeber sich insbesondere bei großen Projekten mit enormen Einfluss auf unsere Gesellschaft die Zeit für intensive Beratung nimmt.“ So könne die Digitalisierung im Gesundheitswesen beispielsweise nur mit einem hohen Datenschutz- und Datensicherheitsniveau gelingen, da sie auf die Verarbeitung zahlreicher sensibler Gesundheitsdaten ausgerichtet sei. Hier müssten Gesetze sicherstellen, dass digitalisierte Gesundheitsdaten nicht von privaten oder staatlichen Stellen missbraucht werden und auch nicht zu Stigmatisierung oder Gesundheitsprofilbildung führen. Insgesamt sei der BfDI seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stärker gefordert.
Wesentliche Ziele erreicht
Er zieht dennoch eine positive Bilanz: „Die wesentlichen mit der DSGVO verfolgten Ziele wurden erreicht: Neben einer Harmonisierung des Datenschutzrechts gibt es ein gesteigertes Bewusstsein für den Datenschutz bei Unternehmen, Behörden sowie Bürgerinnen und Bürgern. Außerdem haben die Aufsichtsbehörden wirksamere Sanktionsmöglichkeiten erhalten, von denen sie vermehrt Gebrauch machen.“ Beispielsweise hätte der BfDI Ende vergangenen Jahres erstmalig Geldbußen ausgesprochen. Trotz der insgesamt positiven Bilanz der DSGVO gibt es laut Kelber weiterhin Verbesserungspotenzial: Die DSGVO sehe ihre Evaluation durch die Europäische Kommission nach zwei Jahren vor. Für tiefgreifende Änderungen der DSGVO sei es aber noch zu früh. Diese Empfehlung habe der Europäische Datenschutzausschuss gegenüber der Europäischen Kommission abgegeben. Die Durchsetzung des Datenschutzes bleibe insbesondere gegenüber den großen, internationalen IT-Unternehmen schwierig, hier funktioniere die Zusammenarbeit der europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden noch nicht.
Erheblicher Modernisierungsbedarf
In seinem 7. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit informiert der BfDI zudem über seine Aktivitäten und die maßgeblichen Themen im Bereich der staatlichen Transparenz. Beim Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sieht er dabei laut Pressemeldung erheblichen Modernisierungsbedarf. „Die Fortentwicklung zu einem Transparenzgesetz des Bundes und die Überarbeitung der Schutzbestimmungen halte ich für ebenso geboten wie die Erweiterung meiner Ombudsfunktion auf das Umweltinformationsgesetz“, so BfDI Kelber.
Der Bericht zum Datenschutz sei erstmals in dem von der DSGVO vorgegebenen jährlichen Turnus verfasst worden. Der Bericht zur Informationsfreiheit dokumentiere die Tätigkeit des BfDI in den Jahren 2018 und 2019. Ab 2021 sollen beide Tätigkeitsberichte zusammengefasst und als ein Dokument veröffentlicht werden.
(co)
Der 28. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz 2019 zum Download (PDF; 8,2 MB) (Deep Link)
Der 7. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 2018-2019 zum Download (Deep Link)
https://www.bfdi.bund.de
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Bildquelle: BfDI