[27.7.2020] Eine ressortübergreifende Plattform soll die IT-Grundlage für das elektronische Gesetzgebungsverfahren des Bundes bilden, sodass dieses künftig medienbruchfrei ablaufen kann. Das ITZBund wird das Bundesinnenministerium bei der Umsetzung des Portals unterstützen.
Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) unterstützt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) bei der Umsetzung des Elektronischen Gesetzgebungsverfahrens des Bundes (E-Gesetzgebung). Wie das ITZBund mitteilt, soll das Rechtsetzungsverfahren auf eine neue IT-Grundlage gestellt werden und künftig medienbruchfrei ablaufen. Geplant sei eine ressortübergreifende Plattform auf Basis moderner IT-Systeme, die das Verfahren vom ersten Textentwurf über die parlamentarische Beratung bis hin zur abschließenden Verkündung abdeckt. Allen Beteiligten werde ein mobil verfügbarer und geräteneutraler Zugang bereitgestellt, sodass sie unabhängig von Ort und Zeit darauf zugreifen können.
Vorgänge wie das Erstellen von Zeitplänen, das Durchführen von Abstimmungsverfahren, die Konsolidierung von Gesetzestexten und die Nachhaltigkeitsplanung würden somit einheitlich abrufbar. Die dafür notwendigen Software-Komponenten werden laut ITZBund unter Berücksichtigung aktueller IT- und Sicherheitsstandards innerhalb der Bundescloud entwickelt. Für die Digitalisierung und Verwaltung der zahlreichen Arbeitshilfen und Handbücher zum Gesetzgebungsverfahren komme der Government Site Builder (GSB) als Content-Management-System des Bundes zum Einsatz. Er ermögliche den Anwendern einen barrierefreien und nutzerfreundlichen Zugang.
Für die Erstellung und Bearbeitung von Gesetzesentwürfen wird laut ITZBund ein Editor entwickelt, der Abstimmungen und Kommentierungen von Normtexten gleichzeitig oder zeitversetzt durch alle Beteiligten ermöglicht. Indem Regelungsvorhaben künftig elektronisch gegenübergestellt werden können, werden zudem Programmplanungen vereinfacht und für einen effizienten Gesamtablauf gesorgt. Basis dafür sind laut ITZBund ein einheitlicher maschinenlesbarer Inhaltsdatenstandard (LegalDocML.de) sowie die Verwendung rechtsförmlicher und redaktioneller Vorgaben bei der Erstellung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen (eNorm). Wie das ITZBund ankündigt, stellt es neben der Architekturberatung und der Entwicklungsunterstützung auch den künftigen Betrieb der E-Gesetzgebungsplattform innerhalb der verteilten Rechenzentren im Bundesgebiet sicher.
(ve)
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