[26.8.2020] In Thüringen können Beamte Beihilfe für medizinische Leistungen nun online beantragen. Ein Antrag in Schriftform und Papierbelege sind nicht mehr notwendig.
Beamte und Beamtenanwärter können einen Teil der Kosten für medizinische Leistungen von ihrem Dienstherren zurückerhalten. Dazu ist es erforderlich, einen Antrag auf Beihilfeleistung zu stellen. In Thüringen kann dies nun auch auf digitalem Weg geschehen. Dies gibt das Thüringer Finanzministerium bekannt, welches dazu gemeinsam mit der Beihilfestelle in Gera ein digitales Verfahren entwickelt hat. Mit dem Online-Verfahren kann ein solcher Antrag laut Ministerium unkompliziert eingereicht werden. Durch die Registrierung beim Thüringer Servicekonto werden persönliche Daten automatisch in den Antrag übernommen, als Belege genügen abfotografierte oder gescannte Rechnungen. Das Online-Verfahren soll künftig eine bessere Bearbeitung ermöglichen und trage dazu bei, Papier zu sparen, heißt es in einer Pressemeldung. Thüringens Finanzministerin Heike Taubert erklärt: „Damit stellt der Freistaat seinen Beamten, aber auch den Pensionären einen nutzerfreundlichen Service zur Verfügung.“ In Zukunft wird damit gerechnet, dass etwa die Hälfte der Anträge digital eingehen, heißt es aus dem Ministerium.
(sib)
Zum elektronischen Antragsverfahren (Deep Link)
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