[28.9.2020] Die zwischen Baden-Württemberg, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen bestehende Länderkooperation zur E-Akte wird um den Bundesgerichtshof, das Bundessozialgericht und das Bundespatentgericht sowie den Generalbundesanwalt erweitert.
Das (Bundes-)Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs verpflichtet Gerichte und Strafverfolgungsbehörden ab dem 1. Januar 2026 zur elektronischen Aktenführung. Bereits 2017 haben sich Baden-Württemberg sowie Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen zur Kooperation eAkte als Service (eAS) zusammengeschlossen, um Kräfte für diese Aufgabe zu bündeln, gemeinsam Lösungen umzusetzen und Expertenwissen auf Fachebene auszutauschen. Diese seit 2017 bestehende Länderkooperation wird nun um den Bundesgerichtshof, das Bundessozialgericht und das Bundespatentgericht sowie den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof erweitert. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung haben jetzt die Amtschefs sowie Staatssekretäre der beteiligten Ministerien unterzeichnet. Wie einer gemeinsamen Pressemitteilung, veröffentlicht beim Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, zu entnehmen ist, ist die Justiz in Baden-Württemberg in der Kooperation federführend. Der Schwerpunkt der Planungen in der Kooperation eAS liege zurzeit auf den Entwicklungen für die Einführung der elektronischen Strafakte, die an den Staatsanwaltschaften und den Strafabteilungen der Gerichte eingesetzt wird. Die Länder und der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof wollen die E-Strafakte 2021 pilotieren.
Für Baden-Württemberg unterzeichnete der Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Europa, Ministerialdirektor Elmar Steinbacher, für Sachsen der Amtschef des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, Mathias Weilandt, für Schleswig-Holstein der Staatssekretär im Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz, Wilfried Hoops, sowie für Thüringen der Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Sebastian von Ammon. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist für den Bundesgerichtshof, das Bundespatentgericht und den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof zuständig und damit der Vertragspartner der beteiligten Länder. Es vertrat beim Abschluss der Vereinbarung zugleich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das für das Bundessozialgericht zuständig ist. Für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unterzeichnete Staatssekretärin Margaretha Sudhof die Vereinbarung.
(sib)
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Bildquelle: Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz / Alexander Schmidt