[5.10.2020] Am Hamburger Landgericht werden nun an fünf Kammern die Akten neu eingehender Verfahren elektronisch geführt. Weitere Gerichte und Verwaltungsstellen sollen folgen.
Die Hamburger Justiz stellt auf die elektronische Aktenführung um. Nach intensiven Vorarbeiten und Planungen werden nun in fünf Kammern des Landgerichts alle neu eingehenden erstinstanzlichen Verfahren rein elektronisch geführt. Damit wird „das Herzstück der Justiz digitalisiert“, heißt es in einer Pressemeldung der Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz. Während derzeit noch große Aktenberge das Bild vor allem in den Geschäftsstellen prägen, soll sowohl die Verwaltung von Akten als auch deren inhaltliche Bearbeitung künftig mit zeitgemäßen digitalen Arbeitsmitteln erfolgen. Den Anfang mache jetzt das Landgericht Hamburg. Die dort Beschäftigten können mithilfe der elektronischen Akte orts- und zeitunabhängig gleichzeitig unterschiedliche Tätigkeiten in denselben Verfahren erledigen. Zudem können Akten schnell per Volltextsuche durchsucht und die Inhalte individuell strukturiert und ausgewertet werden. Der Umstieg auf die elektronische Aktenführung beschleunige außerdem den Akten- und Dokumententransfer.
Im ersten Halbjahr 2021 soll die elektronische Akte auch in einigen Senaten des Hanseatischen Oberlandesgerichts, mehreren Abteilungen des Amtsgerichts Hamburg und in Bereichen der Fachgerichtsbarkeit eingeführt werden.
Neuerungen im Sitzungssaal
Für die Anwaltschaft ist die Einführung der E-Akte ebenfalls mit Neuerungen verbunden, heißt es vonseiten der Hamburger Behörde weiter. So soll künftig auch die Akteneinsichtnahme elektronisch erfolgen. Im Laufe des Jahres 2021 soll dies außerdem unter Nutzung des bundesweiten Akteneinsichtsportals möglich sein. Während der Sitzungen können die elektronischen Akteninhalte gemeinsam mit den Parteien im Saal auf Großbildschirmen eingesehen werden. Über Dokumentenkameras können zudem Papierdokumente und mithilfe weiterer Technik die digitalen Inhalte der Verfahrensbeteiligten auf die Großbildschirme gebracht werden. Zur Digitalisierungsoffensive gehöre deshalb auch die Ausstattung von mehr als 130 Gerichtssälen in Hamburg mit moderner Videokonferenztechnik. In 20 Sälen soll diese noch im Herbst 2020 fertiggestellt werden.
Hamburg nutzt eIP
Das Projekt „ERV-Gesamtstrategie“ plant und koordiniert die Einführung und Umsetzung der elektronischen Verfahrensakte in Hamburg. Neben einer zentralen Projektgruppe in der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz gibt es mehrere Projekte, die die Umsetzung in den Dienststellen steuern, heißt es in der Pressemeldung weiter. Hamburg nutze für die elektronische Aktenführung das individuell für die Justiz entwickelte elektronische Integrationsportal (eIP). Dieses Anwendungsprogramm wird in einem länderübergreifenden Entwicklungsverbund Verbund eIP entwickelt. Hierzu gehören außer Hamburg die Länder Bayern, Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz.
(sib)
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