[14.10.2020] An Sicherheitsüberprüfungen von Personen sind zahlreiche Verwaltungsstellen beteiligt. Die Anwendung OSiP erleichtert deren elektronische Zusammenarbeit. Als sechstes Bundesland nutzt nun auch Brandenburg das Verfahren.
Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Personen sind notwendig, wenn der Zutritt zu sicherheitsrelevanten Bereichen wie etwa Flughäfen oder Atomanlagen gewährt werden soll, für Einbürgerungen, beim Waffenbesitz, bei der Akkreditierung zu Großveranstaltungen und in vielen anderen Fällen. Die Software OSiP – kurz für Online-Sicherheitsprüfung – erleichtert die Kooperation der daran beteiligten Stellen der Verwaltungen. Auch die Zusammenarbeit mit Unternehmen wird vereinfacht.
In Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Thüringen (
wir berichteten) wird OSiP bereits genutzt. Nun wurde auch das Land Brandenburg Kooperationspartner von OSiP. Brandenburg ist unter anderem zuständig für die Sicherheit der Flughäfen der Bundeshauptstadt Berlin.
Bundesweit nutzbarer Quasi-Standard
Ursprünglich geht die Entwicklung von OSiP auf den IT-Planungsrat zurück. Das Gremium hat beschlossen, OSiP zu einer seiner insgesamt neun Anwendungen zu erklären, die gemeinsam genutzt, dauerhaft betrieben und weiterentwickelt werden. Dieser Beschluss gilt für Bund und Länder. Damit kann OSiP als Quasi-Standard für Personensicherheits- und Zuverlässigkeitsprüfungen gelten und in allen Bundesländern einheitlich eingesetzt werden. OSiP gilt nach Angaben des IT-Planungsrates als „OZG-ready“. Entwickelt wurde das Verfahren im Rahmen einer Entwicklungskooperation der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen. Die Federführung für die Weiterentwicklung von OSiP liegt beim Beauftragten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für Informationstechnik.
(sib)
Umfassende Broschüre zu OSiP (PDF, 3,8 MB) (Deep Link)
Weitere Informationen zu OSiP (Deep Link)
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