Interview:
Es mangelt an Verbindlichkeit


[19.10.2020] Deutliche Kritik an der Digitalisierung in Brandenburg hat der Brandenburger Landesrechnungshof in seinem Beratungsbericht geübt. Wo die Probleme liegen und wie sie behoben werden können, erläutert Thomas Kersting, Direktor beim Landesrechnungshof Brandenburg, im Interview mit move moderne verwaltung.

Thomas Kersting Herr Kersting, der Brandenburger Landesrechnungshof hat in seinem Beratungsbericht zur Steuerung, Koordinierung und organisatorischen Umsetzung der Digitalisierung in Brandenburg deutliche Kritik geübt (wir berichteten). Woran mangelt es Ihrer Meinung nach am meisten?

Die Digitalisierungsstrategie des Landes besteht zum einen lediglich aus politischen Absichtserklärungen ohne jegliche Verbindlichkeit. Es fehlen konkrete Ziele, zeitliche Vorgaben und Kennziffern, um das Erreichen der Ziele zu bewerten. Diese sind aber Voraussetzung für die notwendige strategische Koordinierung der Digitalisierungsbemühungen der Landesregierung. Zum anderen können die Herausforderungen der Digitalisierung nur über gemeinsame und abgestimmte Anstrengungen der verschiedenen Akteure erfolgreich bewältigt werden. Dies gilt auch intern bei der Digitalisierung der Verwaltung. So ist die seit Jahren angekündigte E-Government-Strategie des Landes noch immer nicht verabschiedet. Der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wird nicht von allen Ressorts die erforderliche Aufmerksamkeit geschenkt. Das hat uns auch das hierfür zuständige Innenministerium bestätigt: einige Fachministerien hätten Energien in die Abwehr des OZG respektive des Brandenburgischen E-Government-Gesetzes gesteckt, anstatt diese Zeit sinnstiftend, zielführend und verantwortungsvoll in Projekt- und Umsetzungsplanungen zu investieren. Jeder macht seins – das geht so nicht!

Wie sehen Sie die Rolle der Staatskanzlei bei der Umsetzung der Digitalisierungsstrategie des Landes?

Digitalisierung ist ein wichtiges Thema, das alle Ressorts der Landesregierung betrifft. Daher war die vom Landtag geforderte Einrichtung einer strategischen Schnittstelle der richtige Schritt. Und richtig war auch, diese Aufgabe in der Staatskanzlei anzusiedeln. Sie könnte angesichts der Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten ressortübergreifend Vorgaben machen. Doch erteilt die Staatskanzlei den Ressorts weder inhaltliche Direktiven, noch nimmt sie eine Koordinierung der digitalen Aktivitäten der Ressorts vor. Sie versteckt sich hinter der Ressorthoheit und sieht sich in keiner steuernden Rolle. In der Folge fehlt ihr ein hinreichender Überblick über die Digitalisierungsaktivitäten der Fachressorts. Die zuständige Organisationseinheit in der Staatskanzlei ist zudem personell gar nicht darauf ausgerichtet, Aufgaben zur Steuerung und Koordinierung vollumfänglich wahrzunehmen.

Es fehlen konkrete Ziele, zeitliche Vorgaben und Kennziffern, um das Erreichen der Ziele zu bewerten.

Bemängelt wird seitens des Landesrechnungshofes also unter anderem das Fehlen einer koordinierten Herangehensweise verschiedener Akteure und eine mangelnde Zielorientierung der Digitalisierungsstrategie der Landesregierung. Was muss geschehen, um diese Fehler zu beheben?

Wir empfehlen der Landesregierung, klare und eindeutige Vorgaben und Leitlinien zur Digitalisierung des Landes zu entwickeln. Deren Einhaltung muss kontinuierlich überwacht werden. Die mit Digitalisierung befassten Bereiche und die interministerielle Zusammenarbeit müssen gestärkt werden. Darin sind wir uns im Übrigen einig mit dem von der Landesregierung berufenen Expertengremium, dem Digitalbeirat. Dessen Forderung nach Überarbeitung und Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrategie des Landes und der Erarbeitung von Fachstrategien in den Ressorts halten wir ebenfalls für notwendig und sinnvoll. Um dem Anspruch auf Koordinierung und Verknüpfung der digitalen Akteure gerecht werden zu können, ist eine ausreichende personelle Untersetzung in der Staatskanzlei erforderlich. Und es erfordert ein Umdenken bezüglich des Selbstverständnisses der Staatskanzlei.

Wie bewerten Sie den Einfluss der DigitalAgentur Brandenburg?

Der Kabinettvorlage zufolge sollte die DigitalAgentur das Land und die Kommunen bei der Durchführung von Digitalisierungsprojekten mit besonderem Landes- oder Kommunalinteresse operativ unterstützen. Grundsätzlich ist diese Hilfestellung und die damit verbundene Zusammenarbeit und Bündelung von Ressourcen auf unterschiedlichen Ebenen zu begrüßen. Wie die Projektunterstützung und die Aufgaben der DigitalAgentur konkret aussehen, wird sich erst zeigen, nachdem der Personalaufbau abgeschlossen ist. Zum Zeitpunkt der Gründung der DigitalAgentur existierten hierfür nur wenig aussagekräftige Grobkonzepte. Wir haben dem Parlament daher empfohlen, sich in den zuständigen Fachausschüssen regelmäßig über die durchgeführten Projekte und Aufgaben berichten zu lassen. Dies wird es ermöglichen, den Einfluss und die Wirksamkeit der DigitalAgentur laufend zu bewerten und bei Bedarf korrigierend einzugreifen.

Was muss jetzt getan werden, um die Digitalisierung in Brandenburg auf einen guten Weg zu bringen?

In unserem Beratungsbericht empfehlen wir dem Landtag, den Digitalisierungsprozess zu forcieren, zu begleiten und zu kontrollieren. Die Landesregierung sollte durch Beschlüsse und Vorgaben zur Schwerpunktsetzung angehalten werden. Über den Stand der Umsetzung sollte sich der Landtag regelmäßig unterrichten lassen. Hierfür empfiehlt sich die Befassung an zentraler Stelle, zum Beispiel im Hauptausschuss oder auch in einem Sonderausschuss Digitalisierung. Zudem sollte der Landtag für eine auskömmliche personelle Untersetzung der für Digitalisierung zuständigen Aufgabenbereiche im Haushalt 2021 sorgen. Wenn nicht weiter Boden verloren gehen soll, bedarf die Digitalisierung stärkerer gemeinsamer Anstrengungen von Legislative und Exekutive.

Interview: Corinna Heinicke

Beratungsbericht des LRH Brandenburg (PDF) (Deep Link)
http://www.lrh-brandenburg.de

Stichwörter: Politik, Brandenburg, Landesrechnungshof (LRH), Onlinezugangsgesetz (OZG)

Bildquelle: Landesrechnungshof Brandenburg

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