[16.11.2020] In Bremen arbeitet inzwischen die gesamte Arbeitsgerichtsbarkeit mit der E-Akte. Weitere Gerichte sollen folgen – und von den Erfahrungen der frühen Umstellung bei den ersten vier Bremer Gerichten profitieren.
Als bundesweit erstes Gericht hatte das Bremer Verwaltungsgericht im Herbst 2019 vollständig auf die elektronische Gerichtsakte umgestellt, Ende 2019 folgte das Oberverwaltungsgericht und seit dem Sommer 2020 arbeitet das Arbeitsgericht voll elektronisch mit der E-Akte. Nun ist auch im Landesarbeitsgericht die Zeit der Papierakte vorbei – somit arbeitet ab sofort die komplette Arbeitsgerichtsbarkeit Bremens mit der elektronischen Gerichtsakte. Das berichtet jetzt Claudia Schilling, Bremens Senatorin für Justiz und Verfassung. Nach ihrer Einschätzung ist Bremen auf einem guten Weg, um das bundesweit verbindliche Ziel, alle Gerichte bis Anfang 2026 auf die E-Akte umzustellen, zu erreichen. Dass sich das Land schon frühzeitig mit dem Thema beschäftigt habe, zahle sich aus, meint Schilling, denn viele Herausforderungen würden erst bei der tatsächlichen Umsetzung klar. Die Einführung der E-Akte an weiteren Gerichten könne davon profitieren.
Im ersten Halbjahr 2021 soll die E-Akte am Sozialgericht und ab Herbst 2021 am Finanzgericht eingeführt werden, kündigt sie an. Parallel dazu werde auch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit der schrittweisen Umstellung begonnen – zunächst in der ersten Jahreshälfte 2021 mit der Einführung der E-Akte an drei Kammern des Landgerichts. Die Vorbereitungen dafür haben gerade begonnen.
(sib)
https://www.bremen.de
Stichwörter:
E-Justiz,
Bremen,
E-Akte,
elektronische Gerichtsakte