[9.12.2020] Deutsche Gerichte sollen ihre Gerichtsakten spätestens ab dem Jahr 2026 elektronisch führen. Erste Pilotgerichte sammeln bereits Erfahrungen damit. Eine bundesweite Studie unter Richtern und Servicekräften an deutschen Landgerichten wertet diese Erfahrungen nun aus.
Das IT-Dienstleistungsunternehmen Materna und der Lehrstuhl für Politik- und Verwaltungswissenschaft der Universität Duisburg-Essen haben eine Studie zur Einführung der elektronischen Gerichtsakte in der Justiz durchgeführt. Das Vorhaben wurde vom Deutschen Richterbund (DRB) unterstützt. Die Ergebnisse der Studie sind jetzt verfügbar und geben laut den Herausgebern einen tiefreichenden Einblick in die Erwartungen und Einschätzungen von Richtern und Servicekräften an deutschen Landgerichten.
Untersucht wurden für die Studie sowohl Gerichte, welche die elektronische Gerichtsakte bereits erproben als auch Gerichte, die noch nicht mit E-Akten arbeiten. Demnach sehen die jeweils Befragten im Ausbau der E-Akte die Zukunft und bescheinigen ihr einen hohen Nutzwert, erkennen jedoch insbesondere bei der Integration Verbesserungspotenzial. Deutschlandweit werden in den Justizbehörden zahlreiche Anwendungen und Fachverfahren eingesetzt, die unterschiedliche Integrationsszenarien zu den bereits eingesetzten E-Akte-Systemen herbeigeführt haben.
Pilotgerichte überzeugt – mit Abstrichen
Die Studie belegt eine klare Tendenz zum Ausbau der E-Akte. Der Aussage, dass die E-Akte die Zukunft sei, stimmen zwischen 71 und 81 Prozent je nach Befragtengruppe zu. Etwa jeder zweite Anwender in den Pilotgerichten bewertet den Nutzen der E-Akte als hoch. Besonders unter den Anwendern in den Pilotgerichten besteht laut der Untersuchung ein ausgeprägtes persönliches Interesse an der E-Akte. Bei drei von vier Richtern und neun von zehn Servicekräften sei dieses sehr hoch. Der Anteil der Befragten in den Pilotgerichten, die Probleme erfahren haben, ist gemäß der Studie deutlich geringer als es Nicht-Anwender erwarten.
Kritisch gesehen werden allerdings Arbeitseinschränkungen aus technischen Gründen, ein fehlendes haptisches Erlebnis und eine vorzeitige Ermüdung. Auch die mitunter hohen Erwartungen erfüllen sich in der Praxis nicht immer. So bleibt die E-Akte beispielsweise beim Durchsuchen und bei der Durchdringung – also der technischen Erschließung der Inhalte – hinter den Erwartungen zurück.
Viele Richter und Servicekräfte berichten außerdem von neuen Abläufen, die sich erst noch einspielen müssten. Auffällig ist laut den Verfassern der Studie, dass deutlich mehr Richter davon berichten, dass sie Aufgaben übernehmen, die bisher Servicekräfte erledigten, als umgekehrt.
(sib)
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