[13.1.2021] In Bremen arbeiten immer mehr Gerichte mit der elektronischen Gerichtsakte. Nun hat das Land eine Verordnung verabschiedet, wonach für erste Gerichte auch der elektronische Rechtsverkehr verbindlich wird.
Als bundesweit erstes Gericht hat im Herbst 2019 das Bremer Verwaltungsgericht auf die elektronische Gerichtsakte umgestellt. Mittlerweile arbeiten auch das Oberverwaltungsgericht sowie das Arbeits- und das Landesarbeitsgericht voll elektronisch mit der E-Akte. 2021 sollen das Sozial- und Finanzgericht folgen. Das teilt jetzt die Bremer Senatorin für Justiz und Verfassung, Claudia Schilling mit. Parallel werde in der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit der schrittweisen Umstellung begonnen. Der Senat habe am 8. Dezember 2020 außerdem eine Verordnung verabschiedet, wonach ab Januar 2021 in ersten Teilbereichen die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs verbindlich werden soll.
Bereits seit dem 1. Januar 2018 kann der Schriftverkehr mit den Bremer Gerichten elektronisch abgewickelt werden, heißt es in der Pressemeldung aus Bremen weiter. In vielen Bereichen erhalten Anwälte, Notare und Behörden ihre Gerichtspost deshalb bereits heute auf diesem Weg. Ab 2021 werde die Nutzung des Elektronischen Rechtsverkehrs auch umgekehrt verbindlich: Anwälte, Notare oder Behörden müssen ihre Schreiben und Schriftstücke zum Stichtag 1. Januar 2021 in elektronischer Form bei den Arbeitsgerichten, dem Sozialgericht oder den Finanzgerichten einreichen. Die Verpflichtung für die übrigen Gerichtsbarkeiten folge zum 1. Januar 2022. „Mit der nun beschlossenen Verordnung, gehen wir auf dem Weg der Digitalisierung ein weiteres Stück voran“, sagt Justizsenatorin Claudia Schilling. „Durch die nun vorgesehene Nutzungspflicht muss Post von Anwälten, Notaren oder Behörden künftig nicht mehr zunächst geöffnet, eingescannt und abgelegt werden, sondern wird umgehend elektronisch dem entsprechenden Vorgang zugeordnet. Damit steigern wir die Effizienz und gehen bereits heute einen Schritt voran. Denn ab 2022 – so sieht es der Bundesgesetzgeber vor – dürfen Anwälte und Behörden ihre Schriftsätze ehedem nur noch elektronisch bei den Gerichten einreichen.“ Die Bremer Senatorin weist darauf hin, dass das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten ein Vorziehen dieser Regelungen ausdrücklich vorsieht. Davon mache Bremen mit der nun beschlossenen Verordnung für die Arbeits- und Finanzgerichte sowie für das Bremer Sozialgericht Gebrauch.
(ve)
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