[19.1.2021] Die hessische Steuerverwaltung erweitert ihren Bürgerservice: Steuerpflichtige, die mit ihrem Finanzamt sprechen wollen, können via Internet um einen Rückruf bitten.
Die hessische Steuerverwaltung hat ihr Serviceangebot für Bürger erweitert. Über das digitale Finanzamt – das zentrale Finanzamts-Portal in Hessen – können online Telefontermine zur Klärung persönlicher Anliegen vereinbart werden. Im Online-System wählen Interessierte ihr zuständiges Finanzamt und den Wunschtermin aus und hinterlegen Angaben zum Anliegen und die Rückrufnummer. Das betreffende Finanzamt ruft dann im gewünschten Zeitfenster zurück. Zudem kann eine Erinnerungs-E-Mail bestellt oder der Termin in das eigene Terminsystem – etwa den Outlook-Kalender – übernommen werden.
Dadurch werde es für die Bürger vereinfacht, mit ihrem Finanzamt in Kontakt zu treten und ihre Anliegen zu klären, so Hessens Finanzminister Michael Boddenberg. Gerade während der Corona-Pandemie habe das telefonische Angebot weiter an Bedeutung gewonnen, insbesondere, wenn keine persönlichen Gesprächstermine in den Finanzämtern möglich seien. Das Angebot soll vorrangig dazu beitragen, Fragen zum individuellen Steuerfall telefonisch zu klären. Für allgemeine Fragen – beispielsweise zu Fristen oder zu ELSTER – stehen eine hessenweite Service-Rufnummer sowie ein Online-Formular zur Verfügung.
(sib)
Online-Rückrufbitte ans Finanzamt (Deep Link)
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