[18.1.2021] Das Nutzerkonto Bund ist jetzt eIDAS-konform. Deutsche Online-Verwaltungsleistungen sind somit nicht mehr nur für die Bürger hierzulande, sondern auch für die der anderen EU-Mitgliedstaaten nutzbar.
2019 ist das Nutzerkonto Bund produktiv gestellt worden und ermöglicht es den Bürgern und Unternehmen hierzulande, sukzessive Verwaltungsleistungen online in Anspruch zu nehmen – von der Corona-Überbrückungshilfe über das ElterngeldDigital bis hin zu BAföG Digital. Relevante Daten können die Nutzer dabei dauerhaft hinterlegen, sodass bei jedem weiteren Online-Verwaltungsakt darauf zurückgegriffen werden kann. Bislang war der Nutzerkreis auf Deutschland beschränkt. Jetzt aber erfüllt die Authentifizierungs- und Identifizierungskomponente des Nutzerkontos auch die Anforderungen der EU-Verordnung „Electronic Identification, Authentication and Trust Services“ (eIDAS,
wir berichteten). Die auf AKDB-Technologie basierende Lösung nimmt damit eine Vorreiterrolle ein: Es ist das erste eIDAS-konforme Nutzerkonto in der Bundesrepublik. Wie die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) mitteilt, kann sich somit jeder EU-Bürger mit einem eIDAS-notifizierten Identifikationsmittel über das Nutzerkonto Bund anmelden und Online-Verwaltungsleistungen der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch nehmen. „Europa rückt digital weiter zusammen“, sagt dazu Markus Richter, Bundes-CIO und Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). „Mit der Bereitstellung der eIDAS-Konformität können wir einen nächsten Meilenstein bei der Weiterentwicklung des Nutzerkontos Bund erreichen. Wir bringen die sichere Nutzung von deutschen Verwaltungsleistungen für alle Europäerinnen und Europäer einen großen Schritt nach vorne.“ Martin Senft, Projektleiter für Weiterentwicklungen am Nutzerkonto Bund bei der AKDB ergänzt: „Durch die eIDAS-Konformität wird der Empfängerkreis des Nutzerkonto Bund massiv ausgeweitet – bestenfalls auf Bürgerinnen und Bürger aller weiteren 26 EU-Mitgliedstaaten.“ Im Rahmen der Entwicklergemeinschaft steht die eIDAS-Konformität laut AKDB auch für die Nutzerkonten der anderen Mitglieder (Bayern, Hessen, Brandenburg) zur Verfügung und kann auf Wunsch aktiviert werden. Mit dem Go-Live der eIDAS-Funktionen sei außerdem der erste Teil des für 2021 geplanten Release 2 für das Nutzerkonto Bund umgesetzt. Für den zweiten Teil-Release sei unter anderem die ELSTER-Anbindung voraussichtlich im April 2021 vorgesehen.
Die eIDAS-Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates ist im Jahr 2014 in Kraft getreten mit dem Ziel, die elektronische Identifizierung sowie die Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen in den 27 EU-Mitgliedstaaten einheitlich zu regulieren (
wir berichteten) und gilt seit dem 1. Juli 2016 in allen EU-Mitgliedstaaten (
wir berichteten).
(ve)
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