[22.1.2021] Die Vorbereitungen für die führende elektronische Akte in der Berliner Justiz sind getroffen. Der Berliner Senat hat die entsprechende Befugnis auf die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung übertragen.
Der Berliner Senat hat nun die Befugnis Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des elektronischen Rechtsverkehrs, der elektronischen Aktenführung sowie der elektronischen und maschinellen Register- und Grundbuchführung auf die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung der Hauptstadt übertragen. Wie die Senatsverwaltung mitteilt, hatte Justizsenator Dirk Behrendt die entsprechende Verordnung in den Senat eingebracht. Das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs sieht in verschiedenen Regelungen die Befugnis vor, das zuständige Fachressort anstelle der Landesregierungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung zu ermächtigen. Mit der jetzt beschlossenen Verordnung habe der Senat die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung ermächtigt, die entsprechenden Verordnungen in Abstimmung mit der Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport selbst zu erlassen. Damit sei sichergestellt, dass bei Bedarf flexibel und zügig von den Verordnungsermächtigungen für die Arbeit mit der E-Akte an den Berliner Gerichten Gebrauch gemacht werden kann.
E-Akte wird bereits erprobt
Seit Dezember 2018 arbeiten die ersten drei Abteilungen am Amtsgericht Neukölln in digitalen Gerichtssälen mit der elektronischen Akte, berichtet die Senatsverwaltung weiter. Dabei handle es sich um ein Pilotprojekt. Im Jahr 2021 soll am Amtsgericht Köpenick die elektronische Akte in Familiensachen weiter erprobt werden. Der Pilotbetrieb am Amtsgericht Neukölln soll im Jahr 2021 in einen regulären Betrieb mit einer führenden elektronischen Akte in fünf Abteilungen überführt werden. Der genaue Zeitpunkt und die organisatorischen Details seien vorab durch eine Rechtsverordnung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung zu klären. Dazu erklärt Justizsenator Behrendt: „Schritt für Schritt gehen wir mit der Berliner Justiz den Weg in die digitale Zukunft. Mit der meinem Haus heute erteilten Ermächtigung können wir flexibel und schnell mit der führenden E-Akte starten, wenn die technischen, betrieblichen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen sind.“
(co)
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