[9.2.2021] Die Hochschule Düsseldorf will ihr Hochschulwesen mithilfe einer ECM-Lösung durchdigitalisieren. Hinsichtlich der E-Rechnung erfüllt sie schon jetzt die Anforderungen des E-Government-Gesetzes.
Nicht nur von Kommunal-, Landes- und Bundesbehörden verlangt das E-Government-Gesetz die digitale Abwicklung wichtiger geschäftlicher Prozesse. Auch Hochschulen sind zum Ausbau von E-Akten und der elektronischen Vorgangsbearbeitung verpflichtet. Wie das Unternehmen codia Software berichtet, begann sich die Hochschule Düsseldorf bereits im Jahr 2017 mit dem Thema E-Rechnung zu befassen. Drei Jahre später sei die Lehreinrichtung nun pflichtgemäß in der Lage, elektronische Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten. Auch ein E-Dienstreise-Modul wurde eingeführt, die elektronische Aktenführung wird vorbereitet. Weitere Workflowprojekte seien in der Planung. codia habe die dazu benötigte Software – d.3ecm von d.velop – an der Hochschule implementiert und nun eine Case Study dazu veröffentlicht.
E-Rechnung allein genügt nicht
Schnell sei an der Hochschule klar gewesen, dass ein separates E-Rechnungs-Tool nicht genügen würde, um die Anforderungen aus dem E-Government-Gesetz zu erfüllen. Daher sei beschlossen worden, das Thema weiter zu fassen. Mit einer Enterprise Content Management Software (ECM) sollten E-Akten umgesetzt und eine hochschulweite Vorgangs- und Rechnungsbearbeitung eingeführt werden. Anfang 2018 habe codia Software mit d.3ecm den Zuschlag in der Ausschreibung erhalten – auch wegen der „ausgeprägten Kenntnissen im Hochschulbereich“, wird die für die Digitalstrategie zuständige Dezernentin für Organisationsentwicklung an der HS, Frauke Jansen, zitiert.
(sib)
Ausführliche Case Study von codia Software (Deep Link)
https://hs-duesseldorf.dehttps://www.d-velop.de
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