Bund:
Gesetze als Digitalisierungsbeschleuniger


[17.2.2021] Das Bundeskabinett hat drei neue Gesetze beschlossen, die als wichtige Meilensteine für ein digitales Deutschland gelten: das Zweite Open Data Gesetz, das Smart eID-Gesetz und das Registerzensuserprobungsgesetz.

Die Bundesregierung hat mehrere Gesetzesvorhaben zur Digitalisierung von Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung beschlossen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gibt in einer Meldung einen ersten Überblick.
Demnach soll der von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesinnenminister Horst Seehofer vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes – das Zweite Open-Data-Gesetz – die Bereitstellungspflicht für offene Daten der Bundesverwaltung regeln. Das Angebot an offenen Daten des Bundes wird damit auch auf Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts erweitert. Das Datennutzungsgesetz soll einheitliche, nichtdiskriminierende Nutzungsbedingungen für Daten des öffentlichen Sektors schaffen und die Open-Data- und PSI-Richtlinie der EU umsetzen. Zudem löse das moderne Datennutzungsgesetz das Informationsweiterverwendungsgesetz ab, wodurch die Entwicklung von KI-Diensten auf der Grundlage maschinenlesbarer Daten erleichtert werde. Das zweite Open-Data Gesetz soll gleiche Nutzungsbedingungen für alle Akteure garantieren und weitet den Anwendungsbereich erstmals auf öffentliche Unternehmen aus den Bereichen Wasser, Verkehr und Energie aus. Außerdem soll mit der Bereitstellung dynamischer Daten künftig eine Echtzeitnutzung ermöglicht werden.

Smart eID-Gesetz

Mit dem vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf für das Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät, dem Smart-eID-Gesetz, will die Bundesregierung die digitale Transformation der Wirtschaft und die informationelle Selbstbestimmung der Nutzer fördern. Ab Herbst 2021 sollen Bürgerinnen und Bürger ihren Online-Ausweis direkt in ihren Smartphones speichern können und sich ohne Ausweiskarte innerhalb weniger Sekunden sicher digital ausweisen können. Darüber hinaus sind weitere Verbesserungen vorgesehen: Das Neusetzen der PIN für den Online-Ausweis ist seit 1. Januar 2021 kostenlos und ab Herbst 2021 können Bürger, die ihre PIN vergessen haben oder ihren PIN-Brief nicht mehr finden, einen Ersatz-PIN-Brief online bestellen – sie müssen dafür dann nicht mehr aufs Amt. Mit den im Smart-eID-Gesetz beschlossenen Änderungen sollen sich Bürger bei Behördengängen einfacher digital ausweisen können. Ab September 2021 soll der Personalausweis als digitales Legitimationsdokument auf das Smartphone gebracht werden. Damit können sich Bürger mithilfe ihres Smartphones online ausweisen – gegenüber dem Staat oder mit privaten Partnern.

Registerzensuserprobungsgesetz

Der Registerzensus ist ein zentrales Modernisierungsvorhaben der amtlichen Statistik, mit dem perspektivisch die bisher noch erforderlichen Bevölkerungsbefragungen durch die verstärkte Nutzung von Daten, die in der Verwaltung ohnehin vorhanden sind. Der Zensus liefert für Bund, Länder und Kommunen verlässliche statistische Daten als Grundlage für politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entscheidungen. Aufgrund von Änderungen auf europäischer Ebene ist laut BMWi davon auszugehen, dass ab dem Jahr 2024 nicht nur alle zehn Jahre, sondern in kürzeren zeitlichen Abständen Teile der Zensusmerkmale an die EU geliefert werden müssen. Dies mache es erforderlich, die Erprobung eines registerbasierten Verfahrens der Ermittlung der Bevölkerungszahlen rechtlich zu regeln. Zudem werde angestrebt, den hohen finanziellen Aufwand des Zensus nach dem bisherigen Verfahren zu senken. (sib)

https://www.bmwi.de
https://www.bmi.bund.de

Stichwörter: Politik, Zweites Open-Data-Gesetz, Smart eID-Gesetz, Registerzensuserprobungsgesetz



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