[11.3.2021] Eine zentrale Rolle übernimmt das Bundesverwaltungsamt bei der Umsetzung des Registermodernisierungsgesetzes (RegMoG). Unter anderem wird es die Zulässigkeit von Datenabrufen prüfen.
Dem Bundesverwaltungsamt (BVA) kommt bei der Umsetzung des Registermodernisierungsgesetzes (REgMoG,
wir berichteten) eine zentrale Aufgabe zu. Wie das BVA mitteilt, hat es als Registermodernisierungsbehörde den Auftrag, die Steuer-ID- als Identifikationsnummer und die übrigen Basisdaten an registerführende Stellen und andere berechtigte Behörden zu übermitteln. Daneben werde es weitere Aufgaben übernehmen, von der Prüfung der Zulässigkeit von Datenabrufen über die übergeordnete Steuerung von Projekten und Maßnahmen zur Verbesserung der Datenqualität bis hin zu Teilaufgaben im Bereich der technologischen und methodischen Modernisierung der Registerlandschaft. Dabei werde das BVA eng mit den anderen Akteuren im Bereich Registermodernisierung in Bund und Ländern zusammenarbeiten. „Ziel ist, bürgerfreundlicher zu werden und die Datenqualität zu verbessern. Dazu muss die Registerlandschaft insgesamt modernisiert und besser auf eine übergreifende Zusammenarbeit vorbereitet werden. Wir freuen uns darauf, zu diesem wichtigen Vorhaben beitragen zu können“, sagt BVA-Präsident Christoph Verenkotte. „Wir werden das selbstverständlich datenschutzkonform umsetzen. Die Verwendung der Steuer-ID beschleunigt das lange geplante Vorhaben um mehrere Jahre und spart immense Kosten. Das Gesetz ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern über ein Datenschutzcockpit Einsicht in die Verwendung der Daten. Transparenz ist der Schlüssel für Vertrauen und auch für die dringende Modernisierung der Verwaltung unbedingt erforderlich.“
(ve)
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