[18.3.2021] Mit Einführung der elektronischen Gerichtsakte am Landgericht Stuttgart hat Baden-Württemberg einen Meilenstein im Digitalisierungsprogramm der Justiz erreicht. Alle 17 Landgerichte sind nun in Zivilverfahren mit der E-Akte ausgestattet – was nicht nur in Zeiten der Corona-Pandemie von Vorteil ist.
In der Justiz des Landes Baden-Württemberg ist in der Nacht vom 16. auf den 17. März 2021 eine historische Umstellung erfolgt. Wie das baden-württembergische Ministerium der Justiz und für Europa mitteilt, werden seitdem alle Zivilverfahren, die neu beim Landgericht Stuttgart eingehen, nicht mehr in Papierakten, sondern ausschließlich elektronisch geführt. Aktenberge, verstaubte Aktenschränke und rollende Aktenwägen gehören damit bald der Vergangenheit an – künftig kann die digitale Post innerhalb des Gerichts ohne Medienbruch papierlos bearbeitet werden.
„Die Einführung der elektronischen Akte am Landgericht Stuttgart stellt einen Meilenstein im Digitalisierungsprogramm der Justiz in Baden-Württemberg dar“, erläutert Justizminister Guido Wolf. „Dann sind alle 17 Landgerichte in Baden-Württemberg in Zivilverfahren mit der elektronischen Akte ausgestattet.“ Andreas Singer, Präsident des Landgerichts, ergänzt: „In allen neu eingehenden Zivilverfahren gibt es seit Mittwoch keine Papierakten mehr. Künftig werden die rund 18.000 Klagen pro Jahr vollständig digital bearbeitet.“
Alle 120 Zivilrichterinnen und -richter wurden dazu mit Laptops und zwei Bildschirmen pro Arbeitsplatz ausgestattet. Urteile und andere gerichtliche Entscheidung werden nicht mehr eigenhändig auf Papier unterschrieben, sondern elektronisch signiert. Dafür nutzen alle Beschäftigten künftig eine von der Bundesnotarkammer zertifizierte persönliche Signaturkarte, welche die Identität des Erstellers überprüft und sicherstellt. „Auch in den Gerichtsverhandlungen ist die elektronische Akte jederzeit verfügbar. Alle 31 Zivilsitzungssäle wurden dazu mit Großbildschirmen ausgestattet“, berichtet Singer. Bilder aus den Akten, Unfallskizzen oder Gutachten könnten so komfortabel für die Verfahrensbeteiligten visualisiert werden. Die elektronischen Dokumente ließen sich zudem leichter durchsuchen und strukturieren. Die E-Akte sei gerade in der Corona-Pandemie eine große Hilfe, so der Präsident des Landgerichts Stuttgart weiter. Außerhalb des Sitzungsbetriebs sei künftig jederzeit und von überall aus ein mobiles Arbeiten komfortabel ohne Aktentransporte möglich.
Die Justiz in Baden-Württemberg ist nach Angaben des Justizministeriums bei der Einführung der E-Akte bundesweit führend. Seit dem Jahr 2016 werde die Software für die elektronische Akte zunächst an Pilotgerichten eingeführt, nun werde sie zügig in allen Gerichten in Baden-Württemberg ausgerollt – mehr als 50 Gerichte in Baden-Württemberg arbeiteten bereits mit der E-Akte.
(bs)
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