[26.3.2021] Das zweite Treffen der Fachminister der Bundesländer für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) hat per Videokonferenz stattgefunden. Alle 16 Bundesländer waren vertreten und haben sich über den Status quo der Verwaltungsdigitalisierung ausgetauscht.
Per Videokonferenz sind am 23. März 2021 die zuständigen Fachminister der Bundesländer für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zusammengekommen. Wie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) berichtet, haben sie sich bei dem Treffen über Fortschritte der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen in Bund und Ländern ausgetauscht und die notwendigen nächsten Schritte besprochen. Alle 16 Bundesländer seien vertreten gewesen. Bundesinnenminister Horst Seehofer sagte im Eingangsstatement: „Mit der Digitalisierung der Verwaltung machen wir Deutschland zukunftsfähig. Auf Bundesebene liegen wir bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes voll im Plan und unterstützen die Länder maßgeblich aus den drei Milliarden Euro des Corona-Konjunkturpakets. Die Modernisierung der Verwaltung von Bund und Ländern ist eine große Chance für den Föderalismus und ein Gewinn für die Bürgerinnen und Bürger.“ Bis Ende 2022 sollen 115 Bundes- und 460 Landes- und Kommunalleistungen mit tausenden Einzelprozessen online funktionieren, Nutzerkonten zur sicheren Authentifizierung bereitstehen und Landes- und Bundesportale interoperabel sein. Die 115 Bundesleistungen können bereits bis Ende des Jahres weitgehend online angeboten werden, kündigt das BMI an. Mit dem Nutzerkonto Bund und dem Bundesportal stehe die OZG-Infrastruktur auf Bundesseite bereit. Auch für die Digitalisierung wegweisende Gesetze habe das Ministerium auf den Weg gebracht. Etwa das Registermodernisierungsgesetz (
wir berichteten) schaffe die Grundlage für einen sicheren Datenaustausch und das Once-Only-Prinzip in der Verwaltung. Das BMI habe außerdem die Nutzung des Online-Ausweises vereinfacht, die künftig via Smartphone möglich ist (
wir berichteten). Insgesamt stehen 315 Leistungen in mindestens einer Kommune digital bereit, berichtet das BMI weiter. Darunter finden sich der Bauantrag oder die Anträge für BAföG, Elterngeld, den Kinderzuschlag oder den Führerschein. Mit dem Corona-Konjunkturpaket stellt der Bund zusätzlich drei Milliarden Euro für das OZG zur Verfügung, um alle Leistungen auch in der Fläche verfügbar zu machen. Der Löwenanteil davon, rund 2,4 Milliarden Euro, gehe in die föderale Umsetzung und den Aufbau der Infrastruktur. Damit sollen Länder und Kommunen gezielt entlastet werden. Vor einem Jahr sind die OZG-Fachministerinnen und Fachminister zum ersten Mal zusammengekommen und haben sich ein Digitallabor angesehen.
(ve)
https://www.onlinezugangsgesetz.de
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