[15.4.2021] Seit dem Jahr 2001 unterstützt die AKDB das Zentrale Mahngericht Coburg und die Bayerische Justiz, unter anderem bei der Produktion und dem Versand der Mahn- und Vollstreckungsbescheide. Anlässlich des Jubiläums fand ein digitaler Festakt statt.
Seit dem Jahr 2001 arbeiten die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) und das Mahngericht Coburg im Auftrag der bayerischen Justiz zusammen, unter anderem beim automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren und dem elektronischen Rechtsverkehr in Mahnsachen. In einem digitalen Festakt wurde diese, seit 20 Jahren bestehende Kooperation nun gefeiert. Mit dabei waren Bayerns Justizminister Georg Eisenreich sowie Vertreter des Mahngerichts Coburg und der AKDB. Laut AKDB haben digitale Abläufe in den beiden Jahrzehnten die Arbeitsprozesse immer weiter vereinfacht und beschleunigt. Ebenso lange nutze die bayerische Justiz das Service-Rechenzentrum der AKDB. Dort werde neben dem Betrieb des automatisierten gerichtlichen Mahnverfahrens einschließlich Druck und Postnachbearbeitung für das Zentrale Mahngericht Coburg auch die Verarbeitung der elektronisch eingereichten Anträge durchgeführt. 85 Prozent aller Anträge werden per elektronischem Rechtsverkehr gestellt. Zudem habe die AKDB die Administration einer Systemumgebung für die Justizverwaltung in den vereinbarten Bereichen übernommen. Die Betriebsbereitschaft stelle der IT-Dienstleister mit regelmäßig getesteten Abläufen sicher.
Laut Justizminister Eisenreich sichert die Zusammenarbeit mit der AKDB den Bürgern einen „einfachen, sicheren und preiswerten Zugang zu einer modernen Justiz“. Für den AKDB-Vorstandsvorsitzenden Rudolf Schleyer wird an der Kooperation einmal mehr deutlich, dass die Digitalisierung nicht nur in der Wirtschaft, sondern insbesondere auch bei Verwaltungsprozessen eine zentrale Rolle spielt.
(sib)
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