[20.5.2021] Die Freie Hansestadt Bremen hat jetzt das Digitale Schiffsregister eingeführt. Für eine vollautomatisierte Nutzung drängt der Bremer Senat für Justiz- und Verfassung weiterhin auf eine entsprechende Bundesgesetzesänderung.
Alle in Bremen geführten Schiffe sind jetzt in das Digitale Schiffsregister übertragen. Wie der Bremer Senat für Justiz- und Verfassung mitteilt, dokumentiert das Schiffsregister die Eigentumsverhältnisse aller See- und Binnenschiffe. In Bremen umfasse das knapp 700 Schiffe. Bislang erfolgten die Einträge und Änderungen in und an dem Register in Handarbeit. Auch die Auskünfte zu Schiffen mussten schriftlich angefordert werden. Dieses Vorgehen gehöre nun der Vergangenheit an. Verantwortlich hierfür sei das Ende 2020 gemeinsam mit Hamburg angestoßene Projekt Digitales Schiffsregister (
wir berichteten).
In den Räumen des ans Amtsgericht angegliederten Schiffsregisters hat sich jüngst die Justiz- und Hafensenatorin Claudia Schilling ein Bild von dem neuen Angebot gemacht und ein positives Fazit gezogen. Sie hebt lobend die Arbeit der Schiffsregister-Abteilung und der Digitalisierungsabteilung des Finanzressorts und der IT-Stelle der Justiz hervor. Ihnen sei die rasche Umsetzung und Inbetriebnahme des neuen digitalen Angebots zu verdanken. Der Präsident des Amtsgerichts, Jörg Lockfeldt, bedankt sich zudem bei den Kolleginnen und Kollegen des Registergerichts.
Das Projekt, so betont wiederum Schilling, treibt die digitale Modernisierung der Verwaltung voran. „Das entlastet die Verwaltung, baut Bürokratie ab und erleichtert die Arbeit ungemein. Und wir verbessern dadurch den Service für die Reedereien, die jetzt per Klick an benötigte Registerausdrucke gelangen können.“
Der Bremer Senat weist aber auch darauf hin, dass weiterer Ausbaubedarf besteht. Zwar begrüßt auch der Bremer Rhederverein die Einführung des elektronischen Schiffsregisters. Sein Vorsitzer, Michael Vinnen, fordert jedoch, dass die Bundesgesetzgebung nun schnell die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen muss, damit Registerauszüge auch elektronisch versendet werden können. Erst dann biete das Bremer Schiffsregister prompten Service und sei für die Reeder attraktiv.
Laut Senat fehlt momentan noch eine entsprechende Bundesgesetzänderung. Bremen und Hamburg haben sich mit Unterstützung der Konferenz der Justizministerinnen und -minister für diese Änderung bereits frühzeitig stark gemacht. „Dass diese Grundlage bis heute noch nicht geschaffen wurde“, erläutert Schilling, „ist ärgerlich – vor allem, weil das heißt, dass wir mit dem digitalen Schiffsregister zwar nun alle technischen Möglichkeiten hätten, aber online beantragte Registerauskünfte noch nicht vollautomatisiert, sondern nur händisch elektronisch oder weiterhin per Post versenden können. Dieser nunmehr vollkommen unnötige Zeit- und Kostenaufwand macht umso deutlicher, dass die entsprechende Gesetzesänderung schnell auf den Weg gebracht werden muss.“
(th)
Zum Bremer Schiffsregister (Deep Link)
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Bildquelle: Senatorin für Justiz und Verfassung