[25.5.2021] Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Berlin haben ein Verwaltungsabkommen geschlossen, das den gemeinsamen Betrieb Justiz-IT ermöglichen soll. Die Migration der IT-Infrastrukturen der beteiligten Länder in das gemeinsame Data Center Justiz läuft bereits.
Mit einem gemeinsamen Verwaltungsabkommen haben Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Berlin den Grundstein für den gemeinsamen Betrieb der IT der Justiz gelegt. Das Data Center Justiz soll zukunftsfähige und sichere IT-Infrastrukturen gewährleisten. Betrieben wird es im Rechenzentrum des IT-Dienstleisters Dataport, das nach Angaben der Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz zu einem der sichersten Rechenzentren Europas gehört. Der IT-Betrieb im Data Center Justiz laufe allerdings getrennt vom Verfahrensbetrieb der allgemeinen Verwaltung. Wegen der besonders sensiblen Daten, die in der Justiz verarbeitet werden, sei das Data Center Justiz nach den Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) besonders abgesichert. Einen ähnlichen Ansatz verfolgen bereits die Finanzverwaltung und die Polizei mit jeweils eigenen Data-Center-Verbünden.
Die Stadt Hamburg hatte die Federführung bei der Schaffung der notwendigen organisatorischen Strukturen für das Data Center Justiz. Nun sollen die IT-Infrastrukturen der beteiligten Länder in dem neuen Data Center Justiz platziert werden – die Migration läuft bereits seit Anfang des Jahres. Die Kooperation bietet den beteiligten Ländern auch Vorteile bei der Wirtschaftlichkeit. Es sollen Synergien geschaffen und die IT-Kosten der einzelnen Länder gesenkt werden. Zudem werde technisches Know-how gebündelt. Eine enge Zusammenarbeit kann außerdem eine gemeinsame Strategieentwicklung sowie eine passgenaue Steuerung des Dienstleisters Dataport ermöglichen. Wenn es um die Entwicklung neuer Anwendungen geht, sei der Verbund zudem eine starke Stimme gegenüber Software-Herstellern, so die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz zu dem Projekt.
(sib)
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