[27.5.2021] Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns wird mit einer neuen elektronischen Akte ausgestattet. Erstmals werden damit auch alle Landesbehörden in die elektronische Aktenverwaltung einbezogen.
Auf eine neue elektronische Aktenführung sattelt jetzt die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns um. Wie das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung mitteilt, arbeiten die Beschäftigten in Ministerien und Staatskanzlei bereits mit solch einem System. Mit der neuen Lösung werden dann erstmals alle Landesbehörden in die E-Aktenverwaltung einbezogen. Statt bislang 2.500 werden künftig 15.000 Beschäftigte der Landesverwaltung mit der E-Akte arbeiten. „Elektronische Akten sparen Zeit: Sie müssen nicht von Hand zu Hand weitergegeben und Vorgänge können so schneller abgearbeitet werden. Papierberge gehören der Vergangenheit an“, sagt Digitalisierungsminister Christian Pegel. „Innerhalb der Landesregierung haben wir den Wert der Einführung der elektronischen Akte in den vergangenen zehn Jahren vor allem im pandemiebedingten Lockdown sehr deutlich gespürt – Homeoffice war dank elektronischer Akten ohne Substanzverluste in der täglichen Arbeit gut möglich.“
Die neue E-Akten-Software liefert das Unternehmen Fabasoft mit seiner eGov-Suite. „Die Landesregierung hat sich für die E-Akte 2.0 für ein Produkt entschieden, das auf verschiedenen Geräten bei Wahrung von Informationssicherheit und Datenschutz genutzt werden kann, auf einem Rechner genauso wie auf einem Notebook oder Smartphone“, erklärt Christian Pegel. Der Entscheidung voran ging ein aufwendiges europaweites Verfahren, heißt es aus dem Ministerium weiter. Bei der Suche habe das Land besonderes Augenmerk auf Software-Ergonomie und Barrierefreiheit gelegt. Ergebnis sei ein leistungsstarkes und leicht zu bedienendes System, für das zudem das wirtschaftlichste Angebot vorlag. „Für die Einführung haben wir uns einen straffen Zeitplan gesetzt“, kündigt Pegel an. „Noch in diesem Jahr werden wir in enger Abstimmung mit dem Software-Anbieter und den beteiligten Behörden mit den ersten Einführungsprojekten beginnen. Schon Ende 2024 sollen alle Landesbehörden mit der neuen Aktenführung arbeiten.“
(ve)
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