Einheitliches Unternehmenskonto:
Startschuss ist gefallen


[4.6.2021] In Berlin ist der Startschuss für das bundeseinheitliche Unternehmenskonto gefallen. Es soll Firmen in ganz Deutschland als zentraler Einstiegspunkt in die Kommunikation mit Behörden dienen. Pilotpartner sind Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen und der Bund.

In Berlin fällt der Startschuss für das einheitliche Unternehmenskonto. Am 1. Juni 2021 ist der Startschuss für das bundeseinheitliche Unternehmenskonto (wir berichteten) gefallen. Laut dem Bayerischen Staatsministerium für Digitales (StMD) sollen damit Unternehmen in ganz Deutschland einen zentralen Einstiegspunkt in die Kommunikation mit Behörden erhalten. „Mit dem einheitlichen Unternehmenskonto machen wir einen Quantensprung bei der Kommunikation zwischen Betrieben und Behörden“, sagt Judith Gerlach, Staatsministerin im StMD. „Gerade für Unternehmen, die durchschnittlich rund 200 Behördenkontakte im Jahr haben, ist eine möglichst einfache Kommunikation ein Riesenvorteil.“ Bremens Finanzstaatsrat Martin Hagen ergänzt: „Unser Leitspruch ist ‚users first‘. Deshalb freuen wir uns, dass Unternehmen sich ab jetzt mit ihrer ELSTER-ID an unserem Unternehmenskonto anmelden können. Bei der Entwicklung haben wir von Anfang an Wirtschaft und Verbände einbezogen. Unser kooperatives Vorgehen zeigt nun erste Erfolge.“

Zentrale Lösung für viele Anwendungsfälle

Das Konto basiert auf der bayerischen ELSTER-Technologie, die sich in der Steuerverwaltung seit Jahrzehnten bewährt hat, berichtet das StMD Bayern weiter. Mithilfe ihrer ELSTER-Zertifikate können sich Unternehmen bei Online-Diensten anmelden, Anträge authentifiziert ausfüllen, absenden sowie Bescheide der angebundenen Verwaltungsleistungen über ein zentrales Postfach empfangen. Dadurch genießen Unternehmen eine hohe Flexibilität: bis zu 200 unterschiedliche Zertifikate können beantragt und unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verteilt werden. Auch ermögliche ELSTER die flexible Anbindung bestehender Lösungen in Bund, Ländern und Kommunen. Vorhandene Infrastrukturen können mit der ELSTER-Identität auf unterschiedliche Weise verknüpft und grundsätzlich weiterverwendet werden. Das Konto könne darüber hinaus etwa von Vereinen oder Behörden genutzt werden. Laut dem Bayerischen Digitalministerium kann so mit einer zentralen Lösung ein großes Spektrum an Anwendungsfällen abgedeckt werden.

Breite Anwendung bereits in der Pilotphase

Federführend zuständig für die Entwicklung des einheitlichen Unternehmenskontos seien der Freistaat Bayern und die Hansestadt Bremen. Dabei übernahm das Bayerische Landesamt für Steuern den Aufbau des zentralen Nutzerkontos auf ELSTER-Basis; die Technologie der Funktionspostfächer und der Autorisierung in den Unternehmen werde vom Bremer Senator für Finanzen beigesteuert. In der Startphase seien Verwaltungsleistungen der Pilotpartner Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen und des Bundes angebunden. „Wir verlieren keine Zeit und bringen das Unternehmenskonto bereits in der Pilotphase in die breite Anwendung: Ab heute können Unternehmerinnen und Unternehmer in Nordrhein-Westfalen über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW, dem modernsten Dienstleistungsportal in Deutschland, auf das Unternehmenskonto zugreifen und Verwaltungsleistungen elektronisch abwickeln“, verkündet an dieser Stelle Andreas Pinkwart, Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. „Wir treiben damit den Roll-out von weiteren digitalen Services voran und bauen das Wirtschafts-Service-Portal.NRW zu einer digitalen Allround-Plattform für die Wirtschaft aus. Bereits heute stehen hier neben dem Unternehmenskonto 31 weitere Verwaltungsleistungen zur Verfügung, in den nächsten beiden Monaten werden 41 weitere folgen.“

Auch im Nutzerkonto Bund verfügbar

Als Bundespiloten sind laut dem Bayerischen StMD das Umweltbundesamt mit dem Register des nationalen Emissionshandels und das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie mit seinen Flaggenzertifikaten vertreten. Das Organisationskonto im Nutzerkonto Bund wurde zugunsten des einheitlichen ELSTER-Unternehmenskontos abgeschaltet (wir berichteten). Das StMD weist außerdem darauf hin, dass die ELSTER-Technologie nicht nur für das einheitliche Unternehmenskonto verwendet wird. Auch im Nutzerkonto Bund seien die ELSTER-Zertifikate seit April für Bürgerinnen und Bürger als Identifizierungs- und Authentifizierungsmittel verfügbar. So könnten gewünschte Verwaltungsleistungen einfach und sicher über das Vertrauensniveau „substanziell“ beantragt werden. (ve)

https://www.onlinezugangsgesetz.de
https://www.stmd.bayern.de
https://www.finanzen.bremen.de

Stichwörter: Finanzwesen, Bayern, Bremen, Bund, Nordrhein-Westfalen, Elster, OZG

Bildquelle: Bayerisches Staatsministerium für Digitales

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