[25.6.2021] Um die Justiz bürgernäher und serviceorientierter gestalten zu können, braucht es einen Pakt für den Rechtsstaat 2.0. Darauf haben sich die Länder geeinigt. Der Bund sollte sich an den Kosten beteiligen, so die Forderung der Justizministerinnen und -minister.
Mitte Juni hat die Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder und des Bundes stattgefunden. Thematisiert wurde unter anderem ein Pakt für den Rechtsstaat 2.0, wie Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann erklärte. Sie bezeichnete die Forderung nach solch einem Pakt sowie die Beteiligung des Bundes an den Kosten hierfür als besonders wichtig. Dies sei durch die Länder nun eindeutig beschlossen worden. „Es ist Kernaufgabe der Justiz, die Digitalisierung voranzutreiben und damit die Leistungen der Justiz bürgernäher und serviceorientierter auszugestalten“, sagte Kühne-Hörmann. „Künftig soll es für die Bürgerinnen und Bürger beispielsweise einfacher werden, Grundbuchauszüge zu erhalten. Auch Online-Verhandlungen sollen dazu dienen, den Bürgerinnen und Bürgern Wege zum Gericht zu ersparen. Aber auch die IT-Sicherheit und der Datenschutz müssen eine zentrale Rolle spielen. Schließlich geht es vor Gericht häufig um sehr vertrauliche Themen. Aufgrund der besonderen Bedeutung des Rechtsstaats für unsere Demokratie hat auch der Bund die Verantwortung, sich an den Kosten der Digitalisierung der Justiz zu beteiligen. Ein Update des Pakts für den Rechtsstaat, also ein Pakt für den Rechtsstaat 2.0, sollte die Basis eines Engagements des Bundes sein.“
(ve)
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