[29.6.2021] Das Nationale E-Government Kompetenzzentrum (NEGZ) hat eine Kurzstudie zur Digitalisierung der Gesetzgebung publiziert. Demnach könnten Gesetzestexte auch in maschinenlesbarer Form ausgedrückt werden. Dies eröffne neue Möglichkeiten bei der Planung und Umsetzung von Gesetzen.
Das Nationale E-Government Kompetenzzentrum (NEGZ) hat eine Kurzstudie veröffentlicht und gefördert, die der Frage nachgeht, inwieweit formale Sprachen als Basis digitaler Gesetzgebung dienen können. So genannte natürlichsprachliche Gesetztestexte können mit formalen Sprachen in eindeutiger maschinenlesbarer Form ausgedrückt werden, so das wichtigste Ergebnis der Kurzstudie. Der Einsatz solcher Sprachen ermögliche die Modellierung der Gesetzesinhalte und eröffne neue Möglichkeiten bei der Planung, Überprüfung und Umsetzung der Gesetze. Das berichtet jetzt das Software-Haus mgm technology partners, das neben der RWTH Aachen und dem Bayerischen Landesamt für Steuern an der Studie beteiligt war. Zudem empfehle die Studie die Entwicklung geeigneter Sprachen in interdisziplinären Teams und die Erprobung in Pilotprojekten für ausgewählte Gesetzgebungsverfahren. Formale, maschinell verarbeitbare Sprachen könnten eine direkte Brücke von der Gesetzgebung zum digitalen Vollzug etablieren und damit die Digitalisierung der Gesetzgebung vorantreiben. Zudem ließe sich das Risiko fehlerhafter Gesetzesanwendungen mittels IT erheblich reduzieren. Die Autoren der Studie schlagen auch vor, bereits im Gesetzgebungsverfahren auf einen Modellierungsansatz zu setzen.
Digitalisierung erfordert Transfer von Gesetzen in Programmcode
Motiviert sei der Ansatz durch die Digitalisierung der Verwaltungen. Hierdurch müssten immer häufiger IT-Anwendungen auf Basis gesetzlicher Grundlagen entwickelt oder angepasst werden. Bisher liege zwischen der Gesetzgebung und dem digitalen Vollzug eine „tiefe Kluft“, so mgm technology partners. Die administrative Verwaltung werde mit gesetzlichen Änderungen in natürlicher Sprache konfrontiert, müsse diese richtig interpretieren und anschließend – meist mithilfe externer IT-Firmen – in die Verwaltungsanwendungen bringen, also in Programmcode übersetzen. Diese Schritte könnten zu Abweichungen von der Intention des Gesetzgebers führen.
Eine formale Sprache mache es möglich, die Digitalisierung schon bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen. Wie das Verfahren im Detail funktioniert, untersucht die Studie mit Fokus auf die Steuergesetzgebung und gibt schließlich auch Handlungsempfehlungen für die Anwendung formaler Sprachen.
(sib)
Kurzstudie – Berichte des NEGZ Nr. 19 (PDF, 2 MB) (Deep Link)
Zusammenfassung der Kurzstudie – NEGZ Standpunkt Nr. 16 (PDF; 206 KB) (Deep Link)
Stichwörter:
Panorama,
NEGZ,
Gesetzgebung,
Studie