[5.7.2021] In einem Pilotprojekt setzt das Sozialgericht in Kassel die E-Akten-Software e²A ein. Die von einem länderübergreifenden Verbund entwickelte Lösung erlaubt unter anderem die Bearbeitung digitaler Behördenakten, deren Inhalt bei der Sozialgerichtsbarkeit oft Streitgegenstand ist.
Am Sozialgericht in Kassel läuft derzeit ein Pilotprojekt mit der elektronischen Akte. Wie das Hessische Ministerium der Justiz mitteilt, nutzt die dritte Kammer des Sozialgerichts seit April 2021 die E-Akten-Software e²A. Seit Mitte Juni pilotiert außerdem die zweite Kammer des Gerichts die Lösung. e²A ermögliche von der Bearbeitung des Posteingangs bis zu Erstellung und Versand der gerichtlichen Entscheidung eine vollständig digitale Bearbeitung von Gerichtsverfahren. Besondere Wichtigkeit für die Sozialgerichtsbarkeit habe dabei die Bearbeitung von digitalen Behördenakten, deren Inhalt regelmäßig im Zentrum des Streitstands stehe. Hierzu gehöre insbesondere die Akte der Bundesagentur für Arbeit, die seit Herbst 2020 ausschließlich elektronisch übersandt wird. e²A ermögliche es, in diesen Akten Markierungen vorzunehmen und Fundstellen aus der Beiakte mit der Gerichtsakte zu verknüpfen. Die allgemein verwendbare elektronische Akte e²A gehört zum länderübergreifenden e²-Verbund und wurde unter Federführung des Landes Nordrhein-Westfalen entwickelt. Bereits seit 2018 wird die elektronische Akte in Hessen am Landgericht Limburg erprobt.
(sib)
https://www.justizministerium.hessen.dee²A im e²-Länderverbund (Deep Link)
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