[1.7.2021] Elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe und Apps müssen ab dem 23. Juli 2021 auf Grundlage der EU-Richtlinie 2016/2102 auf ihre Barrierefreiheit überprüft werden. In Deutschland begann nun das kontinuierliche Monitoring durch die Überwachungsstellen von Bund und Ländern.
Elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe und Apps des Bundes und der Bundesländer müssen auf Grundlage der EU-Richtlinie 2016/2102 künftig barrierefrei sein. Darauf macht das Hessische Ministerium für Soziales und Integration aufmerksam und berichtet über die eigene Umsetzung. Die in der Richtlinie definierte Pflicht beziehe sich jetzt auch auf Intranet-Angebote, wodurch eine große Lücke geschlossen und die digitale Barrierefreiheit bei öffentlichen Stellen bei Anträgen, Verfahren sowie am Arbeitsplatz deutlich verbessert werde. In ganz Deutschland startet ein Monitoring für Apps und mobile Anwendungen, mit dem die Überwachungsstellen der Länder und des Bundes die Einhaltung der Richtlinie kontinuierlich überprüfen. Welche Stellen jeweils zuständig sind, variiert zwischen den Bundesländern. Für Hessen sei das die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik in Gießen. Die Richtlinie stelle „eine echte Chance für die digitale Barrierefreiheit“ dar, so Hessens Sozial- und Integrationsminister Kai Klose. Mit Beginn des ersten Monitorings zum 23. Juni 2021 müssen Apps eine verpflichtende Erklärung zur Barrierefreiheit zur Verfügung stellen. Für Web-Auftritte war dies schon länger verpflichtend. Außerdem müssen die Betreiber die Barrierefreiheit der Angebote durch regelmäßige Tests sicherstellen.
(sib)
EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang (Deep Link)
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