Datenschutz:
Facebook-Verbot für Behörden


[2.7.2021] Weil ein datenschutzkonformer Betrieb von Facebook-Fanpages derzeit nicht möglich ist, müssen Ministerien und Behörden des Bundes ihre Auftritte bis Ende dieses Jahres löschen. Das verlangt der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber.

Weil ein datenschutzkonformer Betrieb der Fanpage nicht möglich ist, soll die Bundesregierung ab 2022 nicht mehr auf Facebook aktiv sein. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat Bundesministerien und oberste Bundesbehörden in einem Schreiben aufgefordert, ihre Facebook-Auftritte bis Ende dieses Jahres abzuschalten. Kelber kündigte an, dass er ansonsten ab Januar 2022 von den ihm zur Verfügung stehenden Abhilfemaßnahmen Gebrauch machen werde.
Bereits im Mai 2019 hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte Regierung und Behörden darauf hingewiesen, dass ein datenschutzkonformer Betrieb einer Facebook-Fanpage gegenwärtig nicht möglich sei. Denn dazu müssten öffentliche Stellen eine Vereinbarung mit Facebook zur gemeinsamen Verantwortlichkeit schließen, die den Anforderungen von Artikel 26 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht.
„Einzelne Ressorts haben mir auf mein Rundschreiben mitgeteilt, dass sie ihre Fanpages als ein wichtiges Element ihrer Öffentlichkeitsarbeit ansehen“, schreibt Kelber. So habe unter anderem das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) Facebook diesbezüglich kontaktiert. „Ich habe daher unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zunächst von Abhilfemaßnahmen abgesehen. Dies galt allerdings nur unter der Maßgabe, dass die Verhandlungen mit Facebook nachweisbare Fortschritte machen und erkennbare Aussicht auf einen zeitnahen Erfolg haben“, so der Bundesdatenschutzbeauftragte weiter.
Dass Facebook auch dem BPA nur das öffentlich bekannte Addendum von Oktober 2019 übersandt habe – welches aus Sicht der Datenschutzbehörden von Bund und Ländern unzureichend ist –, zeigt laut Kelber allerdings, dass das Unternehmen zu keinen Änderungen an seiner Datenverarbeitung bereit sei. Ein längeres Abwarten sei ihm angesichts der fortdauernden Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten der Nutzerinnen und Nutzer somit nicht möglich. „Den öffentlichen Stellen des Bundes, die in besonderem Maß an Recht und Gesetz gebunden sind, kommt im Hinblick auf die Einhaltung des Datenschutzrechts eine Vorbildfunktion zu“, appelliert Kelber an die Behörden. „Ich sehe Sie deshalb besonders in der Pflicht, sich datenschutzkonform zu verhalten.“
Ergänzend verweist Kelber in seinem Schreiben auf das so genannte Schrems-II-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieses stellt klar, dass personenbezogene Daten von EU-Bürgern nur dann an Drittstaaten außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums übermittelt werden dürfen, wenn sie in diesem Drittland einen im Wesentlichen gleichwertigen Schutz genießen wie in der EU. Dies sei in den USA jedoch nicht der Fall.
Kelber kündigte an, dass derzeit auch die Apps von Instagram, Tiktok und Clubhouse von ihm geprüft würden. Erste Ergebnisse deuteten darauf hin, dass auch hier datenschutzrechtliche Defizite bestünden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte empfiehlt Behörden daher bereits jetzt, diese Apps einstweilen nicht auf dienstlichen Geräten einzusetzen. Zur Nutzung von WhatsApp verweist Kelber auf ein Rundschreiben vom April vergangenen Jahres (Az.: 24-190/020#2296). (bs)

https://www.bfdi.bund.de

Stichwörter: Social Media, Datenschutz, Facebook, Ulrich Kelber

Bildquelle: https://www.facebook.com/Bundesregierung

Druckversion    PDF     Link mailen



Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich Social Media
Thüringen: Umweltministerium verlässt X
[26.10.2023] Das Thüringer Umweltministerium hat sich von der Plattform X (ehemals Twitter) zurückgezogen und will in Zukunft andere Social-Media-Kanäle nutzen. mehr...
Rheinland-Pfalz: LfDI informiert auf Mastodon
[9.10.2023] Der bisherige Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Dieter Kugelmann, wurde vom Landtag für eine zweite Amtsperiode betätigt, die im Oktober begann. Die Behörde ist nun auch auf Mastodon präsent. mehr...
Hessen: Mehr Datenschutz mit Mastodon
[7.3.2023] Hessens Landesdatenschutzbeauftragter Alexander Roßnagel hat die Eröffnung einer Mastodon-Instanz durch die Landesregierung ausdrücklich begrüßt. Der Mikroblogging-Dienst Mastodon sei mit weniger datenschutzrechtlichen Bedenken verknüpft als andere Social-Media-Plattformen. mehr...
Bundesregierung: BfDI untersagt Betrieb der Fanpage
[24.2.2023] Den Betrieb der Facebook Fanpage der Bundesregierung hat jetzt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) untersagt. Dass Grundsätze des Datenschutzrechts eingehalten werden, konnte von den Betreibenden laut BfDI bislang nicht überzeugend nachgewiesen werden. mehr...
Hessen: Landesregierung nutzt Mastodon
[20.2.2023] Mit eigenen Nutzerkonten sind nun die Staatskanzlei und weitere Ministerien in Hessen bei dem Mikroblogging-Dienst Mastodon vertreten. Die Einführung des neuen Social-Media-Angebots sei in enger Abstimmung mit dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) erfolgt. mehr...
Die hessische Staatskanzlei und mehrere Ministerien des Landes nutzen jetzt den Mikroblogging-Dienst Mastodon.
Suchen...
Ausgewählte Anbieter aus dem Bereich Social Media:
GovConnect GmbH
30163 Hannover
GovConnect GmbH
SEITENBAU GmbH
78467 Konstanz
SEITENBAU GmbH
Aktuelle Meldungen