[28.7.2021] Der federführende Bundestagsausschuss hat jetzt ein Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) verabschiedet. Der Dienstleister für IT-Sicherheit und Datenschutz, procilon, sieht sich darauf gut vorbereitet.
Das „Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften“ wurde jetzt auf Empfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom Deutschen Bundestag beraten und verabschiedet. Wie das Unternehmen procilon mitteilt, ergeben sich insbesondere aus der inkludierten Änderung der Elektronischen-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) interessante Handlungsaspekte.
Mit der Einführung eines weiteren besonderen Postfachs werde der elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten ausgebaut und die digitalen Zugangsmöglichkeiten zu den Gerichten erheblich erweitert. Konkret verberge sich dahinter das besondere elektronische Bürger- und Organisationspostfach (eBO). Das eBO werde mit der ERVV-Änderung als so genannter sicherer Übertragungsweg eingestuft und ermögliche, wie die anderen auch, den schriftformersetzenden Versand elektronischer Dokumente an die Gerichte. Diese können dann ebenfalls elektronische Dokumente an die eBO-Inhaber zustellen.
Damit werden sichere Kommunikationswege für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Organisationen und Verbände sowie andere professionelle Verfahrensbeteiligte geschaffen. Eine wesentliche Voraussetzung für die Einrichtung und Nutzung eines eBO werde eine identitätsbestätigte Registrierung im Verzeichnisdienst der Software Justiz SAFE sein. Nur so werde sichergestellt, dass alle Teilnehmer am elektronischen Rechtsverkehr auf einem hohen Sicherheitsniveau und vertrauenswürdig kommunizieren können.
Für Neuerungen bestens gerüstet
Torsten Rienaß, Geschäftsführer von procilon, kommentiert: „Mit unseren langjährigen Erfahrungen im ERV und unserer Mitarbeit in der Bund-Länder-Kommission ‚AG IT-Standards in der Justiz‘ sind wir für diese Neuerungen bestens gerüstet. Getreu unserem Motto ‚ERV so einfach wie E-Mail‘ werden wir auch für eBO wieder einfache und nutzerfreundliche Lösungen anbieten. Nicht zuletzt kommt uns an dieser Stelle die Flexibilität unserer Cloud-Lösung proTEXTr.com zunutze, die wir entsprechend erweitern werden. Aber auch zentrale Lösungen mit unserer proGOV-Technologie werden wir weiterentwickeln. Davon profitieren schon heute zahlreiche Besitzer von besonderen elektronischen Postfächern wie beA, beN und beBPo.“
Rienaß führt weiter aus: „Doch eBO ist nicht das einzige Thema, mit dem wir uns im ERV aktuell beschäftigen. So wurden im vergangenen Jahr durch die BLK-Arbeitsgruppe mit dem Standard XJustiz grundlegende Festlegungen für den strukturierten Datenaustausch verabschiedet und veröffentlicht. XJustiz trifft Aussagen über den Austausch von einzelnen verfahrensbezogenen Daten und muss den elektronischen Nachrichten als Anhang beigefügt werden. Das ist dann für alle Teilnehmer am ERV verbindlich und wir werden dies natürlich umsetzen.“
procilon zufolge hat das Unternehmen mit dem Abschluss des Gesetzgebungsprozesses nun die Planungssicherheit, um die entsprechenden Lösungen für potenzielle eBO-Nutzer am Markt zu etablieren. Bei der Einhaltung des XJustiz-Standards sei der Zeitraum allerdings schon vorgegeben, denn mit dem 1. November 2021 sei ein konkreter Zeitpunkt zur Umsetzung benannt. Hierzu plane procilon neben den bewährten Veröffentlichungen zu Updates eine Kundeninformation im Web-Cast-Format.
(th)
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