[29.7.2021] Mit einer Open-Source-Strategie unterstützt die Bundesregierung Ämter und Behörden dabei, sich aus den Abhängigkeiten von Microsoft & Co. zu lösen. Der Weg in die digitale Souveränität verändert nicht nur die IT-Landschaft, sondern auch die Arbeitsweise der Verwaltung.
Die pandemiebedingte Ausnahmesituation der zurückliegenden Monate hat die Schwachstellen der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung sichtbar gemacht. Trotz dieser Defizite spielt der Open-Source-Gedanke hier bislang kaum eine Rolle. Das liegt zum einen daran, dass meist schnelle Lösungen bevorzugt werden. An vielen Stellen ist es zum anderen schlicht unmöglich, die bestehende IT-Infrastruktur zu modernisieren. Die derzeit eingesetzten Plattformen basieren auf geschlossenen Architekturen, proprietären Software-Elementen und spezifischen Programmiersprachen. Die Produkte und Lösungen sind an bestimmte Anbieter gebunden und unterliegen technischen und lizenzrechtlichen Lock-ins. Zudem schaffen viele Anbieter systematisch Barrieren, etwa in Form von hohen Kosten bei einem Wechsel. So werden Abhängigkeiten geschaffen und Innovationen verhindert. Die Folgen reichen von einer eingeschränkten Informationssicherheit über Datenschutzbedenken bis hin zu unkontrollierbaren Kosten.
Eine unabhängige digitale Verwaltung ist möglich
Die strategische Entscheidung für offene IT-Systeme ebnet den Weg zu einer unabhängigen und flexiblen digitalen Verwaltung. Sie erlauben Veränderungsprozesse und Zusammenarbeit und fördern so Innovationen. Eine rasche Umstellung ist technisch allerdings nicht machbar. Auch ist für viele Verwaltungsleiter Open Source Software (OSS) unbekanntes Terrain – Vorurteile, Unsicherheit und Unwissenheit sind weit verbreitet. Behörden sollen nach dem Willen der Bundesregierung dennoch teilweise von Produkten von Microsoft oder anderer nicht-europäischer Firmen auf europäische Erzeugnisse umstellen. Damit alternative Software-Lösungen eine Chance bekommen, sieht die Bundesregierung einen hybriden Ansatz vor: Behörden führen bestehende Verträge weiter und entwickeln parallel alternative IT-Lösungen auf Basis von OSS.
Open Source ist ein Geben und Nehmen: Der Quelltext ist öffentlich, Dritte können ihn einsehen, ändern und nutzen. Die Anzahl der Nutzer und Installationen ist nicht beschränkt. Wer OSS vervielfältigt oder verbreitet, geht keine Zahlungsverpflichtungen gegenüber einem Lizenzgeber ein. Typischerweise wird nur die Weitergabe des Quelltextes gefordert. Vom Einsatz profitiert die gesamte öffentliche Hand: Offene Systeme garantieren die Nachnutzung im Sinne des Credos „Public Money, Public Code“. Das heißt, andere Bundesländer können einmal entwickelte Lösungen adaptieren und weiterentwickeln. Diese Nachnutzung spart Zeit und Steuergeld bei der Umsetzung neuer Vorhaben. Länder- und behördenübergreifender Austausch, arbeitsteilige Vorgehensweisen und Nachnutzungskonzepte tragen zu einer schnellen Umsetzung bei und beschleunigen die Digitalisierung. OSS ist dabei mindestens so sicher wie proprietäre Lösungen. Denn die Quellcodes sind für jeden einsehbar. Dank dieser Transparenz erkennt die aktive Entwickler-Community Eindringlinge und Sicherheitslücken schnell.
Die Veränderung erfolgreich gestalten
Dass die Bundesregierung auf Hybridlösungen setzt, ist verständlich. Denn für eine erfolgreiche Umsetzung muss sich das gesamte Mindset der öffentlichen Verwaltung ändern. Große, im Voraus geplante Projekte sind nicht mehr zeitgemäß. Gefragt ist vielmehr eine agile, dynamische Arbeitsweise. Der Weg zu einer unabhängigen IT-Infrastruktur führt über eine Software-Gestaltung, die auf den fünf Prinzipien für digitale Souveränität basiert. Weiterhin braucht es IT-Know-how und gegenseitige Unterstützung.
Open Source Software sollte immer dann den Vortritt bekommen, wenn sie einer proprietären Lösung gleichwertig ist. Falls ein Anbieter nicht auf Open Source setzt, sollten zumindest offene Schnittstellen gefordert werden, sodass trotz geschlossener Quellcodes Wechselchancen bestehen. Auftraggeber sollten auf Dokumentationen bestehen, die sie weitergeben und für Nutzer und Entwickler öffnen dürfen. Offene Standards sollten proprietären Standards vorgezogen werden, um die Interoperabilität und Kompatibilität zu erhöhen und keine Inseln zu schaffen. Andernfalls sind Auftraggeber in Silos gefangen.
Es kommt vor, dass die geforderte Lösung durch einen Dienstleister auf Grundlage der gewählten Plattform aufgebaut werden muss. Der Vorteil: Der Auftraggeber profitiert am Ende von einer auf den Bedarf zugeschnittenen Anwendung. Behörden sollten unabhängig davon eigene Kompetenzen aufbauen, um eine Integration der neuen Lösungen in bestehende Dienste zu gewährleisten und ihre OSS selbst zu managen. Behörden sollten dafür ihre Mitarbeitenden so qualifizieren, dass deren IT-Know-how stets auf dem aktuellen Stand ist.
Kommunikation ist wichtig
Doch Technikwissen allein reicht nicht aus, um Open Source nachhaltig zu realisieren. Es ist wichtig zu verstehen, dass wir es mit einem Change-Prozess zu tun haben, der das Digitale in den Arbeitsalltag integriert. Wenn dies gelingt, erkennen die Mitarbeitenden, dass es eine wichtige Aufgabe ist, das Thema Digitalisierung in der Verwaltung zu verankern. Und sie werden dieses Ziel aus eigener Motivation vorantreiben. Dabei ist es entscheidend, im Sinne eines guten Changemanagement alle von den Neuerungen Betroffenen frühzeitig und umfassend einzubinden. Dazu gehören sämtliche Gremien und Interessenvertretungen, wie etwa der Betriebsrat. Genauso wichtig sind Schulungen und regelmäßige transparente Informationen über den Projektfortschritt. In diesem Prozess sollte Raum für Fragen und Ängste sein. Umfragen unter den Mitarbeitenden liefern kontinuierlich aktuelle Stimmungsbilder, sodass Probleme früh erkannt werden.
Behörden können sich bei Unsicherheiten gegenseitig unterstützen. Kommunikation und Austausch sind unerlässlich, damit alle von dem erarbeiteten Wissen profitieren können. Auch müssen Lösungen nicht an mehreren Orten gleichzeitig entstehen, sondern können arbeitsteilig entwickelt werden. Konkrete Hilfestellung für die öffentliche Verwaltung bietet zukünftig die übergreifende Plattform „Open Source Code Repository“. Die Plattform ist eine vertrauenswürdige Quelle und bietet eine sichere Infrastruktur für einen geordneten Austausch von freier Software und Quellcodes.
OSS in der öffentlichen Verwaltung
Es gibt Best Practices, die zeigen, dass ein Leben ohne Microsoft-Produkte funktioniert: Die Bundesländer Schleswig-Holstein und Bremen haben einen Open-Source-IT-Arbeitsplatz entwickelt. Nordrhein-Westfalen nutzt für sein Landesportal die Lösung deGov – eine auf die Bedürfnisse der öffentlichen Verwaltung spezialisierte Distribution des CMS Drupal. Auf dem Wirtschafts-Service-Portal-NRW lassen sich Gewerbeanzeigen online an die Ämter übermitteln. Ein weiteres Beispiel ist die Corona-Warn-App, deren Code als Antwort auf Datenschutzbedenken veröffentlicht wurde. Und um kurzfristig im Homeoffice arbeitsfähig zu werden, setzten Behörden Übergangslösungen ein, wie die verschlüsselte Videokonferenzlösung Jitsi.
Dr. Christian Knebel, Geschäftsführer der publicplan GmbH mit Sitz in Düsseldorf/Berlin und Vorsitzender des Aufsichtsrats der reflact AG.
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