[4.8.2021] Kultureinrichtungen, Kunsthandel, Dienstleister und Bürgerinnen und Bürger können ab sofort ein neues Online-Verfahren zu Ausfuhrgenehmigungen für Kulturgüter im Pilotbetrieb nutzen. Dies gilt für die Bundesländer Hessen, Hamburg, Sachsen und Bayern – perspektivisch werden nahezu alle Bundesländer den Online-Dienst anbieten.
Personen, die ein Kulturgut aus Deutschland ausführen wollen, brauchen eine Genehmigung, wenn es ein bestimmtes Alter oder einen bestimmten Wert überschreitet oder wenn es sich um nationales Kulturgut handelt. Um eine solche Genehmigung zu beantragen, können Kultureinrichtungen, Kunsthandel, Dienstleister und Bürgerinnen und Bürger in Hessen jetzt ein neues Online-Verfahren nutzen. Wie das Ministerium für Wissenschaft und Kunst mitteilt, gehört zu dem noch im Pilotbetrieb befindlichen Verfahren ein Vorab-Check mit wenigen Fragen, um festzustellen, ob eine Ausfuhrgenehmigung im konkreten Fall überhaupt nötig ist. Das helfe auch Personen, die nicht mit der Materie vertraut sind. Für Routinierte biete das System einen Schnelleinstieg. Der richtige Antrag müsse nicht mehr selbst ausgewählt werden, sondern werde anhand der Angaben ermittelt. Nahezu alle Bundesländer werden das Online-Verfahren perspektivisch anbieten, heißt es vonseiten des Ministeriums.
„Wir sind es alle längt gewohnt, per App einzukaufen und Bankgeschäfte online zu erledigen – daran müssen auch unsere Behörden sich orientieren. Das Online-Verfahren erleichtert Anträge auf Ausfuhrgenehmigungen für Kulturgüter erheblich“, sagt Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn. „Hier setzt Hessen ein starkes Signal für eine Digitalisierung, die das Leben leichter macht. Es ist erfreulich, dass wir zahlreiche Bundesländer für unsere Lösung gewinnen konnten – das zeigt eindrucksvoll, dass Föderalismus und verteilte Zuständigkeiten kein Hinderungsgrund sind, wenn wir bereit sind, länder- und ressortübergreifend konstruktiv zusammenzuarbeiten.“
Laut Ministerium ist das Verfahren außer für Hessen bereits für Hamburg, Sachsen und Bayern nutzbar; der Vorab-Check steht auch für weitere Bundesländer zur Verfügung. Der Pilotbetrieb diene dazu, das Verfahren weiter zu testen und zu optimieren. Es solle bis Ende 2022 so ausgebaut werden, dass auch die digitale Erteilung der Genehmigung möglich sei. Nutzerinnen und Nutzer können die Anwendung über die Verwaltungsportale der jeweiligen Bundesländer und das Internet-Portal zum Kulturgutschutz der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufrufen.
Das Online-Verfahren sei Teil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch online anzubieten. Im Hinblick auf die Verwaltungsleistung „Ausfuhrgenehmigung für Kulturgüter“ sei Hessen für das Themenfeld Steuern und Zoll federführend zuständig, das vom hessischen Ministerium der Finanzen betreut werde. Das Ministerium für Wissenschaft und Kunst sei als für Hessen zuständige Kulturschutzbehörde fachlich für die Umsetzung verantwortlich. Aufgesetzt und betrieben werde das Online-Verfahren durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung.
(th)
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