[2.9.2021] Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, hat jetzt den Digitalisierungstarifvertrag Bund unterzeichnet. Die Vereinbarung soll während der digitalen Transformation Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst sichern.
Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, hat jetzt den deutschlandweit ersten Digitalisierungstarifvertrag für den öffentlichen Dienst unterzeichnet. Das teilt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mit. Demnach gilt der Vertrag ab dem 1. Januar 2022 für rund 126.000 Tarifbeschäftigte in der Bundesverwaltung.
Vor der Unterzeichnung durch Bundesinnenminister Seehofer hatten bereits die beteiligten Gewerkschaften – die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der dbb beamtenbund und tarifunion – der Einigung mit überwältigender Mehrheit zugestimmt (
wir berichteten). Mit der Vertragsunterzeichnung seien die Verhandlungen nun auch formell erfolgreich beendet worden.
Horst Seehofer äußert sich hierzu wie folgt: „Wir liefern mit diesem Tarifvertrag den Beweis, dass Digitalisierung im Arbeitsleben kein Schreckgespenst ist. Die Einigung macht die Arbeitsplätze der Beschäftigten zukunftssicher und gibt die Stabilität, die der öffentliche Dienst zur Aufgabenerfüllung braucht. Wo Beschäftigte sich neu orientieren müssen, begleiten und fördern wir sie mit zielgenauer Qualifizierung. Der Bund geht hier mit gutem Beispiel voran.“
Laut BMI steht im Zentrum des Digitalisierungstarifvertrags die Beschäftigungssicherung. Ändern sich die Arbeitsplatzbedingungen durch die Digitalisierung, müssen sich Beschäftigte in der Bundesverwaltung nicht um ihren Arbeitsplatz sorgen. Die Einigung enthalte ein abgestuftes Verfahren zum Umgang mit digitalisierungsbedingten Veränderungen. Dies gebe nicht nur den Beschäftigten Sicherheit, sondern schaffe auch für die Dienststellen Planungssicherheit.
Gleichwohl müssen sich die Beschäftigten auch selbst aktiv in die Veränderungsprozesse einbringen, indem sie bei ihrer Qualifizierung mitwirken. Damit erkennen die Tarifvertragsparteien die gegenseitige Verantwortung von Arbeitgeber und Beschäftigten an, sich den Herausforderungen der Digitalisierung gemeinsam zu stellen. Diese geteilte Verantwortung zeige sich auch in der vereinbarten Mobilitätszahlung: Sollte es notwendig sein, dass Beschäftigte dauerhaft ihren Beschäftigungsort wechseln müssen, erhalten sie zusätzlich eine Einmalzahlung, deren Höhe sich an der zusätzlichen Entfernung zum vorherigen Wohnort orientiere.
(th)
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