[6.9.2021] Das digitale Ausweisen im Internet wird jetzt noch praktischer. Zu verdanken ist dies der Einführung des ab sofort geltenden Smart-eID-Gesetzes.
Ab sofort gilt das Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät (Smart-eID-Gesetz). Wie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) berichtet, ist damit die Grundlage für eine weitere, noch einfachere Nutzung der Online-Ausweisfunktion gegeben, die Smart-eID.
Den Bürgerinnen und Bürgern ermögliche die Smart-eID die Speicherung ihres Online-Ausweises direkt in ihren Smartphones. Die Ausweiskarte müsse dann nur noch einmal, bei der Übertragung der Daten aus dem Chip des Ausweisdokuments, an das Smartphone gehalten werden. Das digitale Ausweisen im Internet werde damit praktischer und dauere nur etwa halb so lang, wie der elektronische Identitätsnachweis mit der Ausweiskarte.
Die technischen Voraussetzungen für die Smart-eID werden derzeit geschaffen. Elementar sei dabei der Schutz der Identitätsdaten. Dafür sorgen die Sicherheitsanforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Sie haben die Hardware der Smartphones im Fokus und setzen auf einen Sicherheits-Chip (Secure Element), der in immer mehr Smartphones verbaut werde.
Zunächst werden Geräte aus der Reihe Samsung Galaxy S unterstützt. Samsung setze als Projektpartner in ersten Smartphones bereits Secure Elements mit den vom BSI definierten Sicherheitsanforderungen ein und bereite damit den Weg für eine baldige Nutzung der Smart-eID. Die ersten Bürgerinnen und Bürger werden die Smart-eID im Dezember 2021 nutzen können. Parallel arbeite das BMI daran, die Anzahl der unterstützten Geräte zu erhöhen, da in der ersten Jahreshälfte 2022 die Smart-eID auf den meisten im Handel verfügbaren Smartphones nutzbar sein solle.
Um den Online-Ausweis für das Ausweisen im Internet mit oder ohne Ausweiskarte nutzen zu können, müsse dieser aktiviert sein. Das heiße, Bürgerinnen und Bürger müssen ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN gesetzt haben. Hierfür benötigen sie ihren PIN-Brief. Das PIN-Setzen könne bei Abholung des Ausweisdokuments im Bürgeramt erfolgen oder zu einem späteren Zeitpunkt im Bürgeramt oder in einer App, wie etwa der AusweisApp2. Das nachträgliche PIN-Setzen im Bürgeramt sei seit 1. Januar 2021 gebührenfrei.
Zudem können Bürgerinnen und Bürger ab Mitte Oktober das Einschalten und eine neue PIN bequem online beantragen. Dies sei besonders nützlich in Fällen, in denen die Online-Ausweisfunktion noch nicht eingeschaltet ist oder der PIN-Brief verloren ging. Die benötigten Daten werden aus Sicherheitsgründen innerhalb weniger Tage per Brief zugestellt.
(th)
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