[8.9.2021] BAföG-Rückzahlungshistorien lassen sich nun digital einsehen. Voraussetzung ist die Nutzung der Online-Funktion des Personalausweises.
50 Jahre nach dem Start der Bundesausbildungsförderung bietet das digitale Portal BAföG-online erstmals Akteneinsicht in den kompletten Rückzahlungsvorgang. Damit schafft das Bundesverwaltungsamt (BVA) laut eigenen Angaben ein Musterbeispiel für die transparente Verwaltung. Mehr als fünf Millionen Menschen haben seit dem Start am 1. September 1971 die Studienförderung erhalten. Wer sich allerdings einen Überblick über seine persönliche BAföG-Rückzahlungshistorie verschaffen wollte, habe es bislang schwer gehabt. Im besten Fall ließen sich die wichtigsten Unterlagen in Ordnern der Eltern oder im eigenen Archiv aufspüren. Auch ein Antrag auf Akteneinsicht beim BVA war möglich. Das aber konnte mehrere Wochen dauern und war mühselig, wenn mehrere hundert Seiten in Papier gedruckt und versandt werden mussten. Das soll sich jetzt ändern. Nach einer erfolgreichen Erprobungsphase können die BAföG-Rückzahlenden jetzt selbst orts- und zeitunabhängig online Einsicht in ihre individuelle Rückforderungsakte und das aktuelle Rückforderungskonto nehmen. Einzige Voraussetzung sei die Nutzung der Online-Funktion des Personalausweises. „Wir wollen die Vorteile der Digitalisierung erlebbar machen und Vorbild für Transparenz sein“, erklärt Bernhard Kraus, zuständiger Abteilungsleiter im Bundesverwaltungsamt. „Wo früher ein Antrag bei der Behörde erforderlich war und die Verwaltung eine Papierakte gegen eine Gebühr zur Verfügung stellte, reichen heute eine Identifikation mit Personalausweis und ein paar Klicks. Dies verstehen wir als deutlichen Schub in Richtung einer transparenten und bürgerorientierten Verwaltung“, so Kraus. Zugang zur Akte und Informationen zur Rückzahlung finden sich auf der BAföG-Online-Website. Dort lassen sich auch alle im Rückzahlungsverfahren benötigten Anträge stellen und Nachweise hochladen. Der gesamte Antragsprozess ist laut BVA digital möglich.
(ve)
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