[6.9.2021] In Baden-Württemberg ist das bundesweit erste anonyme Hinweisgeberportal für Finanzämter online gegangen. Damit sollen Bürger Verstöße gegen Straf- und Steuergesetze anonym melden können. Ziel ist es, Steuerbetrug besser verfolgen zu können.
In Baden-Württemberg wurde ein anonymes Hinweisgeberportal für Finanzämter freigeschaltet. Mit dessen Hilfe sollen Bürger „sicher und anonym“ Verstöße gegen Straf- und Steuergesetze melden können. Steuerbetrug soll so besser verfolgt werden können. Nach Angaben des Landes Baden-Württemberg handelt es sich um das bundesweit erste Portal dieser Art. Bisher nehme die Steuerverwaltung in Baden-Württemberg anonyme Anzeigen telefonisch, schriftlich, persönlich oder per E-Mail entgegen. Dabei fehlten allerdings häufig wesentliche Informationen und aufgrund der Anonymität seien Rückfragen nicht möglich. Durch das neue webbasierte Hinweisgebersystem sollen Bürger dazu künftig digital mit der Steuerverwaltung kommunizieren können. Die Kommunikation sei sicher, diskret und bleibe anonym: Der Zugriff auf personenbezogene Daten der Hinweisgeber sei ausgeschlossen. Ein anonymer Dialog für Rück- und Nachfragen sei über einen digitalen Postkasten möglich. Zudem werde eine Steigerung der Qualität anonymer Anzeigen erwartet, durch vorgegebene Pflichtfelder mehr qualifizierte Angaben abgefragt würden. Somit könne die Zahl steuerstrafrechtlicher Ermittlungsverfahren steigen. Der digitalisierte und strukturierte Vorgang ermögliche außerdem, dass mehr Anzeigen erfasst werden. Die Einrichtung des anonymen Hinweisgebersystems für die Steuerverwaltung erfolgte im Rahmen des Projekts „Finanzamt der Zukunft“ (FiZ), in dem verschiedene digitale und innovative Maßnahmen pilotiert und in der Praxis erprobt werden.
(sib)
Hinweisgeberportal der Steuerverwaltung Baden-Württemberg (Deep Link)
https://www.baden-wuerttemberg.de
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