[24.9.2021] Von Bayern bis Schleswig-Holstein: Der digitale Antragsassistent BAföG Digital ist das erste föderale Umsetzungsprojekt im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das flächendeckend verfügbar ist. Schon jetzt sind auf diesem Weg mehr als 70.000 Anträge gestellt worden.
Ab sofort können Schüler und Studierende den digitalen Antragsassistenten BAföG Digital in allen 16 Bundesländern nutzen. Das Tool wurde zunächst ein halbes Jahr lang in Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen getestet und dann sukzessive von weiteren Bundesländern übernommen. Zuletzt kam Mecklenburg-Vorpommern dazu. Federführend an der Entwicklung beteiligt waren das Bundesministerium des Innern (BMI), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie das Land Sachsen-Anhalt. Mit der bundesweiten Verfügbarkeit werden jetzt die bisherigen unterschiedlichen Antragsangebote der Bundesländer abgelöst. Über 70.000 Anträge seien nach Angaben des BMBF mit dem neuen Verfahren bereits gestellt worden. BAföG digital ist das erste föderale digitale Verwaltungsangebot aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG), das flächendeckend bundesweit verfügbar ist.
Vom Nutzer her gedacht
Erarbeitet wurde der BAföG-Digital-Antrag in einem Digitalisierungslabor. Dabei sei ein nutzerzentrierter Ansatz verfolgt worden. Der BAföG-Antrag sei in allen Entwicklungsphasen von Schülern, Studierenden und Eltern getestet worden. Auch die Bearbeiter in den Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken und Kommunalverwaltungen seien in die Nutzertests eingebunden worden. Mit dem Antragsassistenten BAföG Digital wird die bereits seit 2016 mögliche digitale Antragstellung laut BMBF deutlich verbessert und vereinheitlicht. So dienen einige einfache Basisfragen dazu, ein dynamisches Formular mit nur den relevanten Feldern zusammenzustellen. Nachweise können bequem per Computer oder Smartphone hochgeladen werden, der Status eines Antrags lässt sich online nachverfolgen. Durch die Authentifizierung mit der Online-Funktion des Personalausweises wird die höchste Sicherheitsstufe geboten.
Entlastung für die Länder
Betrieb und Fortentwicklung des Antragsassistenten werden bis Ende 2022 durch Mittel aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung finanziert. Da die Leistung nach dem Einer-für-Alle-Prinzip flächendeckend verfügbar gemacht worden sei, werden die Länder gezielt entlastet. Ab 2023 sollen sich alle sechzehn Bundesländer die Kosten für Betrieb und Weiterentwicklung des Dienstes teilen. Das BMBF finanziere den First-Level-Support in Form einer Hotline. Der Betrieb des Online-Antrags erfolge für alle Länder beim IT-Dienstleister Dataport (AöR) im Land Sachsen-Anhalt.
(sib)
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Bildquelle: Jan Greune / LMU